Worum geht es?
Videoüberwachung wird ungebremst weiter ausgebaut. Im Jahr 2016 stieg die Zahl der Bahnhöfe mit Videoüberwachung auf 900. Die Zahl der Kameras in den Bahnhöfen stieg im letzten Jahr von 5.000 auf 6.000 (+20%). Damit werden bereits mehr als 80% der Fahrgastströme bei der Bahn erfasst.
Intelligente Videoüberwachung
Die Deutsche Bahn, das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei wollen am Bahnhof Südkreuz nun eine Software zur Gesichtserkennung und Nachverfolgung von Personen erproben. Andererseits arbeitet das Bundesinnenministerium auf Ebene der Europäischen Union daran, die großen grenzpolizeilichen EU-Datenbanken ebenfalls mit Möglichkeiten zur biometrischen Gesichtserkennung auszustatten. Damit können zukünftig Gesichtsbilder von deutschen Bahnhöfen oder Flughäfen mit den europäischen Informationssystemen abgeglichen werden, denn die sogenannte „intelligente Videoüberwachung“ analysiert und erkennt Personen an Hand von Fotos in Datenbanken, z.B. die mit sämtlichen biometrischen Fotos unserer Ausweise und Pässe.
Tracking und Bewegungsprädiction
Das Projekt auf dem Bhf Südkreuz wird also eine Indect-ähnliche Videoüberwachung aufbauen und erproben… Die Technik sollte mit einem uneingeschränkten Einblick in unsere Privatsphäre beurteilen ob wir uns normal oder „abnormal“ verhalten.
Im Vordergrund am Bahnhof Südkreuz stehen Tests zum Zwecke des Abgleiches mit polizeilichen Datenbanken und die Selektion verdächtiger Verhaltensweisen und bestimmter äußerer Erscheinungsmerkmale… Beginnen wird man deshalb im Bahnhof Südkreuz mit rund 80 Videokameras…
Aktion Freiheit statt Angst e.V. sieht bei dem Projekt folgende Gefahren:
– Angeblich geht es, wie inzwischen üblich, um Terrorfahndung, praktisch soll die Verfolgung aller Vergehen bis zu Ordnungswidrigkeiten, also auch Schwarzfahrer, Sprayer, Obdachlose, Bettler, … möglich sein.
– Es werden nicht nur die Personen überwacht, von denen eine Gefahr ausgeht.
– Niemand kann (nach der Testphase) der biometrischen Erfassung entgehen ohne auf seine Bewegungsfreiheit zu verzichten.
– Es fehlt jegliche Zweckbindung der erhobenen Daten.
– Das Ergebnis wird eine große Zahl an False Positives sein, Unschuldige geraten ins Visier der Behörden. Daraus ergibt sich dann eine Umkehrung der Unschuldsvermutung, weil die „Beschuldigten“ den Vorwurf entkräften müssen.
– Der Abgleich mit Biometrischen ePerso Fotos erfolgt nun entgegen den Zusicherungen bei Einführung dieser biometrischen Technik im Jahr 2003.
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