Landesverband Berlin im
Deutschen Freidenker-Verband e.V.

Strafrecht gegen Meinungsfreiheit

Sonntag, 29. Oktober 2023 von Webredaktion

Strafrecht gegen Meinungsfreiheit

Einladung zur Diskussion

Referent:

Hans Bauer
Vorsitzender der GRH (Gesellschaft zur Rechtlichen und Humanitären Unterstützung e.V.)

Wann: Dienstag, 14. November 2023, 18:00 Uhr
Wo: Kietztreff, Berlin

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“ – so beginnt Artikel 5 des Grundgesetzes, bevor der Vorbehalt des Gesetzgebers kommt: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze …“

Von dieser Einschränkungsdrohung hat der Gesetzgeber in letzter Zeit rigiden Gebrauch gemacht. Mit dem verschärften Paragraphen 130 des Strafgesetzbuches hat die Ampel-Koalition einen neuen Maulkorbparagrafen geschaffen, mit dem willige Staatsanwälte alle verfolgen können, die eine abweichende Meinung und Einschätzung zu kriegerischen Handlungen weltweit haben. Auch der § 140 wird vermehrt eingesetzt, um Kriegsgegner wegen „Billigung von Straftaten“ mundtot zu machen. Künstlern wird aufgrund ihres Protests gegen Faschismus und Krieg das „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ angedichtet. Mit dem Zensurgesetz „Digital Service Act“ bestimmt fortan die EU offiziell, was wahr und was „Desinformation“ bzw. „pro-russische Propaganda“ ist, und daher zensiert werden muss.

Ob Migration oder Klima, Corona oder Ukraine, wer nicht der Regierungspropaganda huldigt, wird gerufmordet, niedergemacht, in seiner sozialen Existenz bedroht. Die Demokratie stirbt, die Denunziation blüht auf. Was können wir gegen diese „Zeitenwende“ tun?

Adressanfragen bitte an den Vorstand richten.

Bild oben: ccnull.de / Tim Reckmann / CC-BY 2.0

Terror-Logik

Donnerstag, 08. Juni 2017 von Webredaktion

Der Rubikon bei Ravenna

Aus „Rubikon“, dem neuen Magazin für die kritische Masse:

„Terror-Logik – Mit den Waffen der Logik ist Terror oftmals besser beizukommen als mit Grundrechteabbau, Militarisierung und Krieg.“

von

Andreas Hauß

In unserer hochkomplexen Zeit scheint es an Wegen zu mangeln, Terrortaten aufzuklären. Die Darstellung eines „islamistischen“ Terrors trügt oftmals, merkte auch der gutwilligste BKA-Gläubige, als im Fall Amri wieder einmal die „Täterdokumente“ am Tatort gefunden wurden. Doch wie weiter? 

Man solle die Menschen an dem Bahngleis abholen, an dem sie stehen. Wohl wahr. Aber, um im Bild zu bleiben:

  • Was, wenn die Leute in dieser verharrypotterten Gesellschaft am Gleis neundreiviertel stehen?
  • Was, wenn sie erst eine Bahnsteigkarte lösen, bevor sie zur Revolution fahren?
  • Was, wenn sie gar nicht am Bahnhof erscheinen, weil sie nirgendwo hinwollen?
  • Was, wenn man keinen bequemen Zug anzubieten hat, sondern nur eine Draisine, bei der es nur mit der versammelten Kraft aller vorangeht?

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„Die Hauptsache ist, plump denken lernen. Plumpes Denken, das ist das Denken der Großen….“

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Logik und Plausibilitäts-Prüfung ersparen Detailhuberei

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Charlie Hebdo: 7. Januar 2015

X

Amri und das Weihnachtsmärchen: 19. Dezember 2016

Und Vieles mehr.

Zu schade für den Papierkorb… Brief an Frank Tempel vom 22.5.2017

Mittwoch, 07. Juni 2017 von Webredaktion

Uns erreichen immer wieder Briefe an „Institutionen linken Vertrauens“ (beispielsweise die „junge Welt“) oder öffentliche „Personen linken Vertrauens“, die weder veröffentlicht noch beantwortet werden.

Offenbar landen sie im Papierkorb.

Diesen haben wir hervorgeholt:

Brief an Frank Tempel, Die Linke (Bundestag), 22.5.2017:

Sehr geehrter Herr Tempel,

Sie setzen sich für einen Untersuchungsausschuß zum Fall Amri ein. Der Ausschuß soll, wie ich verstehe, davon ausgehen, dass Amri der Täter des Anschlages am 19.12.2016 gewesen sei. Dies hat kein Gericht festgestellt. Auch die GBA hat für diese Behauptung keine Beweise vorgelegt. Bisweilen genießt Amri die Unschuldsvermutung. Soll nun in der Zukunft die Polizei befugt sein die Schuld einer Person in einer Straftat festzustellen und darauf, unter Umständen, den Beschuldigten hinzurichten, oder habe ich hier etwas falsch verstanden? Wie wollen Sie diese Aushöhlung des Rechtsstaats an Ihren Wähler erklären?

E. D.

Nachbemerkung der Webredaktion:

Mögen unsere Leserinnen und Lesern selbst beurteilen, ob es sich hier um Querulantengeschreibsel handelt, das jeder vernünftige Mensch ignorieren würde oder ob etwas Wichtiges öffentlich gemacht werden soll. Einen bedenkenswerten Einwand zu ignorieren, stellt eine Missachtung dar. Wir wissen nicht, was schwerer wiegt: Die Missachtung eines Feindes oder die Missachtung eines Partners.

Bei Freidenkern gefunden… und anderswo (1/17) – Israel und der IS

Sonntag, 04. Juni 2017 von Webredaktion

„Immer wieder wurde gemeldet, dass Israel_in_Syrien_Djihadisten_hilft. Eine böswillige Lüge? Wohl kaum, die Bestätigung kann wohl darin gesehen werden, dass der ehemalige isrealische Verteidigungsminster Moshe Ya´alon der Presse gegenüber berichtet hat, der IS habe sich bei Israel für einen versehentlichen Angriff entschuldigt.“

Mehr dazu bei WiPoKuLi.

Fünf Voraussetzungen für die Enthüllung von kriminellen Staatsverschwörungen

Freitag, 21. April 2017 von Webredaktion

 von Freidenker Elias Davidsson

Der Begriff der kriminellen Staatsverschwörungen weist auf strafbare Machenschaften hin, die von den höchsten Instanzen eines Staates im Namen und im mutmaßlichen Interesse des Staates begangen werden. Es handelt sich also nicht um private Straftaten von Machthabern. Es wird immer wieder behauptet – besonders in Bezug auf 9/11 – dass große Staatsverschwörungen auffliegen würden, da sicherlich “jemand ausplaudern wird”. Man würde es sich zwar so wünschen, aber diese Vorstellung ist naiv und unbegründet, wie es hier erklärt wird.

Damit kriminelle staatliche Verschwörungen auffliegen, müssen fünf Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt werden, die höchst selten oder nie vorhanden sind:

1. Die Person muss von einem Staatsverbrechen unmittelbare Kenntnis haben und es belegen können.

2. Die Person muss bereit sein ihre Geheimhaltungspflicht zu verletzen und die unberechenbaren Konsequenzen zu tragen (Entlassung, Gefängnis oder sogar Tod).

3. Die Person muss bereit sein ihre MitarbeiterInnen zu verraten.

4. Die Person muss einen vertrauenswürdigen Journalisten kennen, der sie nicht verraten wird.

5. Ein Chefredakteur muss vorhanden sein, der bereit und in der Lage ist die Information zu publizieren und die persönlichen Konsequenzen zu tragen.

Nur wenige Fälle von solchen Enthüllungen sind bekannt. Enthüller (“whistleblower”) wie Mordechai Vanunu und Edward Snowden mussten ein hohen Preis für ihre mutige Tat bezahlen. Vanunu wurde zu 18 Jahren Haft in Israel verurteilt, davon 11 Jahren in Einzelhaft. Er darf trotzdem nicht mit fremden Journalisten sprechen und das Land verlassen. Snowden musste Asyl in Russland erhalten und kann sich nicht mal in West Europa sicher aufhalten. Wenn Journalisten sich nicht mal trauen in ihren Veröffentlichungen den Verdacht zu erörtern, dass staatliche Instanzen gelegentlich ihre Bürger ermorden – wie z.B. im Fall Buback oder des NSU – wie soll jemand erwarten, dass Geheimnisträger ihre Freiheit oder Leben durch die Enthüllung von Staatsverschwörungen gefährden werden?

Wer so mutig ist, soll bitte die Hand aufheben! Im Fall 9/11 sind die Namen von einigen Menschen bereits bekannt, die Insider-Wissen besaßen und in ungeklärten Umständen starben.

Elias Davidsson war vor einiger Zeit Gast unserer Berliner Gesprächsrunde. U. a. hier haben wir davon berichtet. Seine beiden markanten Beiträge zum „Berliner Anschlag“ sind hier nachzulesen. Hier haben wir sein neues Buch angezeigt. Gerade in diesen Tagen ging ein neues Gespräch von Ken Jebsen mit Elias Davidsson online:

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