Dass die Meinungsfreiheit ein „hohes Gut“ sei, ist ein bekannter Gemeinplatz bürgerlicher Politiker und ihrer Presse. Feierlich wird er vorgetragen, obwohl doch jeder weiß, dass es in Wirklichkeit nur EIN „hohes Gut“ gibt – GELD, allenfalls noch ein zweites – MACHT, beide garantiert durch das allerhöchste Gut – das KAPITALISTISCHE PRIVATEIGENTUM AN DEN PRODUKTIONSMITTELN des menschlichen Lebens.
Der formale Charakter der bürgerlichen Freiheiten in der bürgerlichen Gesellschaft hat viele Sozialisten, Kommunisten, überhaupt Gesellschaftskritiker, verleitet, sie gering zu schätzen. Nicht selten hat man sich herablassend oder gar feindselig über sie geäußert. (Besonders irrwitzig war es dann, die bürgerlichen Freiheiten aufzuschreiben ohne wenigstens ihren formale Geltung zu garantieren – klassisches Beispiel die Stalinsche Verfassung von 1936, die „demokratischste Verfassung der Welt“.) Kurz: Oftmals hat man das Kind mit dem Bade ausgeschüttet.
In Wahrheit gehört die Meinungsfreiheit zu den elementaren, in jeder Hinsicht unverzichtbaren Elementen einer jeden Gesellschaft, die beansprucht demokratisch zu sein. Die Meinungsfreiheit (und alle bürgerlichen Freiheiten) sind nicht die Emanzipation selbst aber sie sind unerlässliche Bedingungen der Emanzipation. Sie haben eine nicht ersetzbare Vermittlungsfunktion im Prozess der menschlichen Emanzipation. Fast überflüssig zu Sagen, dass diese altehrwürdige Tatsache unter den Bedingungen des Internets in der Potenz gilt.
Meinungsfreiheit meint nicht, dass von einer Million Menschen jeder einen Monolog hält, zwar lauthals aber nur die Luft bewegend. Geäußerte Meinung zielt auf geäußerte Meinung und möchte diese beeinflussen, verändern. (Das geschieht oft aber nicht immer mit der Absicht ein bestimmtes Tun auszulösen.) Der Zusammenprall unterschiedlicher Meinungen führt zu Reibungen und steigert sich nicht selten zum Streit, der meist umso heftiger wird, je gegensätzlicher die Meinungen sind. MEINUNGSSTREIT IST KEIN FEHLER, KEINE ENTGLEISUNG, SONDERN DIE WIRKLICHKEIT GELEBTER MERINUNGSFREIHEIT. Der Abbruch des Meinungsstreits (der angefangen mit harmlosen Formen sich bis zu bitterbösen, ja lebensbedrohlichen steigern kann) ist ein Ausdruck gesellschaftlicher Pathologie. In dem Film „Comrade, where are you today?“ der finnischen Regisseurin Kirsi Marie Liimatainen sagt eine libanesische Mutter bitter: „Die Menschen diskutieren nicht mehr…, sondern sprechen mit Schüssen.“ (Vorgemerkt: Die Berliner Freidenker erwägen, diesen Film zum Thema einer ihrer Gesprächsrunden zu machen und dazu die Regisseurin einzuladen.)
Provozierend möchte ich sagen: „Es gibt keine!“
Aber das ist in dieser Absolutheit nicht richtig. Schon jeder Mensch individuell gibt sich Regeln, umso mehr müssen das Menschen tun, die wechselwirken und sich austauschen wollen. Entscheidend ist, dass die Regeln oder Begrenzungen der tatsächlichen Meinungsfreiheit dienen. Sie sind ihr nachgeordnet, sind sekundär und nicht umgekehrt!
Den allgemeinsten Rahmen der Freiheit und des Streits der Meinungen einer Gesellschaft definiert ihre Verfassung. In der BRD erfüllt diese Aufgabe gegenwärtig das Grundgesetz. Es „verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist“. Der Name dieses Tages scheint „St. Nimmerlein“ zu sein. Das demokratische Defizit der BRD gegenüber der DDR kommt auch darin zum Ausdruck, dass die DDR eine solche vom Staatsvolk 1968 in einem Volksentscheid bestätigte Verfassung besaß.
Selbstverständlich geben sich Gruppen innerhalb der Gesellschaft, die besondere Ziele verfolgen, ihre eigene „Verfassung“, also Programme, Statuten, Grundsatzbeschlüsse usw. Sie orientieren und begrenzen den Meinungsstreit innerhalb der Gruppe. Vor allem aber wollen sie ihn für die Gruppenziele fruchtbar machen. So wird eine Gruppe des ADFC einem leidenschaftlichen Verfechter der automobilgerechten Stadt wohl kaum die Meinungsführerschaft zugestehn. Es gibt geschlossene Gruppen, bis hin zu Verschwörungen und Kriminalität, die ihre eigenen strikten Regeln des Umgangs mit Meinungen und Meinungsaustausch durchsetzen, ggf. unter Verletzung der gültigen verfassungsrechtlichen Normen.
Natürlich haben linke Gruppen und Organisationen mit den Letztgenannten nicht das Geringste zu tun. Sie sind vielmehr deren Antipoden. Linke Gruppen und Organisationen (einschließlich der Freidenker) haben die Besonderheit, dass sie zwar gegenüber der Gesellschaft eigenständig organisiert sind, aber dass sie keine partiellen, im Sinne von eigennützigen Interessen verfolgen. Uneingeschränkt gelten die 170 Jahre alten Sätze aus dem „Kommunistischen Manifest“: „Die Proletarier haben nichts von dem Ihrigen zu sichern, sie haben alle bisherigen Privatsicherheiten und Privatversicherungen zu zerstören… Alle bisherigen Bewegungen waren Bewegungen von Minoritäten oder im Interesse von Minoritäten. Die proletarische Bewegung ist die selbständige Bewegung der ungeheuren Mehrzahl im Interesse der ungeheuren Mehrzahl.“ (Kapitel I. des Manifests der Kommunistischen Partei).
Linke Gruppen und Organisationen sind Bewegung der „ungeheuren Mehrzahl“, gerichtet auf die „ungeheure Mehrzahl“. Daraus folgt der grundsätzlich ÖFFENTLICHE CHARAKTER ihres Wirkens. Dazu genügt es nicht, dass „das Wohl unserer Menschen“ in den internen Papieren der „Ritter der Tafelrunde“ beschworen wird oder die Versicherung, dass „Kultur jeder zweite Herzschlag unseres Lebens“ sei. Grundsätzlich unverzichtbar ist hingegen, dass der Meinungsstreit öffentlich ausgetragen wird; öffentlich und nicht scheinöffentlich, also bei voller Transparenz. Das hat einige beachtliche Konsequenzen.
Auch bei den FREIdenkern herrscht, wie könnte es anders sein, MeinungsFREIHEIT. Selbstverständlich lebt diese in der Tat im öffentlichen Meinungsaustausch und Meinungsstreit. Für den sind das Verbandsstatut und die Beschlüsse der Verbandstage verbindlich. Das schließt auch das Recht jedes Mitglieds ein, in den Verbandsorganen zu publizieren oder sich in beliebiger Weise zu äußern. (Die bei Druckerzeugnissen naturgemäß gegebenen Einschränkungen, sind mit dem basisdemokratischen Potential des Internets zumindest im Prinzip/nach ihrer technischen Seite überwunden.) Es gibt kein Organ im Freidenkerverband, das das Recht hätte dieses Veröffentlichungsrecht jedes Mitglieds zu beschränken, wie andererseits jedes Mitglied das Recht hat, verbandsschädigende Äußerungen zurückzuweisen und ihre Rücknahme/Löschung zu verlangen (worüber statutengemäß zu entscheiden ist). Webmaster (im Unterschied zu Redaktionen) haben die Veröffentlichungen nur technisch-organisatorisch zu sichern und auf die Einhaltung gewisser Standards der Kommunikationskultur zu achten. Sie sind nicht zur inhaltlichen Steuerung des Meinungsstreits berechtigt. Wie könnten sie auch: Aufklärung entsteht nicht dadurch, dass Aufzuklärenden von einer Zentrale oder sonstwie befugten Personen einstimmig (oder mit Mehrheit) Beschlossenes zugeleitet wird. Aufklärung stützt sich auf Wahrheit und diese hat damit zu tun, dass kommunizierende Subjekte „Abbilder“ des Objektiven/der objektiven Realität erarbeiten, die mit diesem Objektiven immer besser übereinstimmen. In diesem Zusammenhang darf der oder die philosophisch Interessierte Marxens Feuerbachthesen (ungeachtet, dass darüber Bibliotheken vollgeschrieben worden sind) einfach wörtlich nehmen.
Oben war die IM PRINZIP gegebene basisdemokratische Potenz des Internets erwähnt. Diese Möglichkeiten müssen bewusst erschlossen werden. Auch die Freidenker wissen, dass da „Mühen der Ebene“ warten.
Mailinglisten sind legitime Mittel des mehr oder weniger internen Meinungsaustauschs. Sie sind bestenfalls halböffentlich mit allen damit verbundenen überschaubaren Vorteilen und bedeutenden Mängeln.
Es geht um die sogenannten „Sozialen Medien“. Ich hasse Facebook und kann Jeden verstehen, der sich diesem scheinbar „unausweichlichem Schicksal“ nicht ausliefern will. Ich bin dort nicht aktiv. Nach allem, was ich auf dem ptm-Festival im Juni 2017 zum ersten Mal erblickt und seitdem detaillierter erfahren habe, wird mit Leidenschaft, Sachkenntnis und hoher finanzieller Einsatzbereitschaft an einer demokratischen, offenen und weit leistungsfähigeren Lösung als Facebook gearbeitet. Sie heißt „HUMAN CONNECTION“, und ich unterstütze sie mit Nachdruck.
Brief an Frank Tempel, Die Linke (Bundestag), 22.5.2017:
Sehr geehrter Herr Tempel,
Sie setzen sich für einen Untersuchungsausschuß zum Fall Amri ein. Der Ausschuß soll, wie ich verstehe, davon ausgehen, dass Amri der Täter des Anschlages am 19.12.2016 gewesen sei. Dies hat kein Gericht festgestellt. Auch die GBA hat für diese Behauptung keine Beweise vorgelegt. Bisweilen genießt Amri die Unschuldsvermutung. Soll nun in der Zukunft die Polizei befugt sein die Schuld einer Person in einer Straftat festzustellen und darauf, unter Umständen, den Beschuldigten hinzurichten, oder habe ich hier etwas falsch verstanden? Wie wollen Sie diese Aushöhlung des Rechtsstaats an Ihren Wähler erklären?
E. D.
Nachbemerkung der Webredaktion:
Mögen unsere Leserinnen und Lesern selbst beurteilen, ob es sich hier um Querulantengeschreibsel handelt, das jeder vernünftige Mensch ignorieren würde oder ob etwas Wichtiges öffentlich gemacht werden soll. Einen bedenkenswerten Einwand zu ignorieren, stellt eine Missachtung dar. Wir wissen nicht, was schwerer wiegt: Die Missachtung eines Feindes oder die Missachtung eines Partners.
von Klaus-Peter Kurch
Wir befinden uns hier bei den FREIDENKERN, präziser gesagt, auf der Webseite des Berliner Landesverbandes dieses bundesweiten, eingetragenen Vereins.
Das Selbstverständnis der Freidenker ist ausführlich formuliert in der Berliner Erklärung von 1994. Es gibt ein weiteres grundsätzliches Dokument für Aufklärung und gegen Volksverdummung und Zerstörung der Vernunft von 2009. Das sind gründlich durchdachte, wohlformulierte längere Dokumente. Erlauben sie eine Kurzantwort auf die oben gestellte Frage? Ich versuche eine zu geben:
Grundsätzlich darf hier Jede und Jeder seine Gedanken äußern und seinen Standpunkt vertreten, der Aufklärung fördert und sich für Humanismus einsetzt.
Dieser Rahmen ist sehr weit, dennoch ist er nicht unbestimmt. Antihumanistische, aufklärungsfeindliche Positionen haben auf dieser Webseite keinen Platz, und die Webredaktion (und im Streitfall die Kollektive Berliner Leitung) scheuen sich nicht, wenn notwendig, als „Zensoren“ einzugreifen.
ALLES andere ist erlaubt!
Wir wissen uns der materialistischen Dialektik verpflichtet. Wir wissen also, dass jeder Fortschritt, auch der Erkenntnisfortschritt, nur möglich ist in „Einheit und Kampf der Gegensätze“. Also Meinungsstreit – je qualifizierter, umso besser! Dazu gehört: Keine und Keiner ist im Besitz der absoluten Wahrheit. JEDES Argument darf geäußert werden und wird zur Kenntnis genommen.
Natürlich steckt der Teufel im Detail. Eine fruchtbare, befriedigende Diskussion kommt nicht von selbst und mühelos zustande. Regeln sollten beachtet werden, z. B. diese: Autoritätsbeweise sind ungültig! Ungültig sind gleichermaßen positive („Was x sagt ist richtig, weil y es sagt.“) wie negative („Was x sagt ist falsch, weil y es sagt.“) Autoritätsbeweise.
Qualität des Meinungsstreits fällt nicht vom Himmel. Der Meinungsstreit muss geübt, ausgeübt werden. Die privatesten Dinge sollte mensch „unter vier Augen“ besprechen, Grüppchen sollten ihre Verständigung in Grüppchen pflegen. Das Politische aber ist öffentlich – „res publica“. Und zwar ohne, dass Repräsentanten/Beauftragte/Ab-, Zu- oder Beigeordnete dazwischengeschaltet werden!
Seien wir freidenkende praktizierende Republikaner.
Technisch läuft es so: