Sonntag, 23. Dezember 2018 von Webredaktion
Wir wollen das Jahr nicht beenden, ohne auch in Berlin unsere Solidarität mit den Gelben Westen zu demonstrieren – ihr Kampf ist unser Kampf!
Aufruf
Solidarité!
Solidarität mit den Gelbwesten!
In Erwägung, dass der Protest der Gelbwesten – der „Gilets jaunes“ – sich gegen die Superreichen und Kriegstreiber in Frankreich richtet.
In Erwägung, dass dieser Widerstand sich gleichzeitig gegen die EU richtet – gegen das Europa der Superreichen und Kriegstreiber.
In Erwägung, dass die Gelbwesten somit auch gegen die Superreichen und Kriegstreiber in unserem Land und ihre Bundeskanzlerin Merkel kämpfen.
Und in Erwägung, dass dieser Widerstand des französischen Volkes Verleumdungen, Bestechung und Polizeigewalt widersteht – sagen wir: Solidarität mit den Gelbwesten ist das Gebot der Stunde! Der Kampf der Gelbwesten ist auch unser Kampf!
Deswegen rufen wir zur Solidaritätskundgebung am 29. Dezember 2018 um 13.00 Uhr am Brandenburger Tor auf.
La Liberté guidant le peuple – die Freiheit führt das Volk!
Unterzeichnerinnen und Unterzeichner: Hans Bauer (Vorsitzender GRH e.V., Vizepräsident des OKV e.V.) • Heinrich Bücker (Coop Antikriegscafé Berlin) • Uli Gellermann (Rationalgalerie) • Männe Grüß (Parteivorstand DKP) • Hartmut Heck (Freischaffender Künstler) • Liane Kilinc (Friedensbrücke-Kriegsopferhilfe e.V.) • Bernd Lachmann (Stellv. Vorsitzender Kreisvorstand DIE LINKE. Potsdam-Mittelmark) • Prof. Dr. Anton Latzo (DKP Brandenburg) • Klaus Linder (Vorsitzender Berliner Freidenker-Verband) • Ralf Lux (Vorsitzender Brandenburgischer Freidenker-Verband) • Barbara Majd Amin (Sprecherin DKP Berlin) • Motocicleta Sputnik Berlin • Maik Müller (KPD) • Doris Pumphrey • George Pumphrey • Dr. Marianna Schauzu (Marx Engels Zentrum Berlin) • Andreas Schlüter (Diplom-Soziologe) • Andreas Wehr (Marx Engels Zentrum Berlin) • Laura von Wimmersperg • Dr. Dittmar Zengerling (Mitglied Austehen Brandenburg, Stellv. Sprecher Friedenskoordination Potsdam, Stellv. Vorsitzender DIE LINKE. OV Potsdam-Süd) • Elke Zwinge (Mitglied in GEW AG Frieden)
Dienstag, 06. November 2018 von Webredaktion
Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen unterliegt bei Arbeitsrechtsstreitigkeiten der Kontrolle durch staatliche Gerichte. So urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in zwei Fällen. Geklagt hatte eine konfessionslose Sozialpädagogin, die zu einer Bewerbung auf eine Stelle bei der Diakonie nicht zugelassen worden war, und ein Chefarzt einer katholischen Klinik, dem nach seiner Wiederverheiratung gekündigt worden war. Die Sozialpädagogin bekam Recht. Im Fall des Arztes darf man gespannt sein, ob das Bundesverfassungsgericht (BVfG) den Luxemburger Richtern folgt, wenn es von der katholischen Bischofskonferenz, wie angekündigt, angerufen würde.
Von Klaus von Raussendorff
Erster Fall: Das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung hatte 2012 der konfessionslosen Sozialpädagogin Vera Egenberger verweigert, sich um eine auf zwei Jahre befristete Stelle zu bewerben, bei der es darum ging, einen Bericht zur Umsetzung der Antirassismus-Konvention in Deutschland zu schreiben. Die Berlinerin klagte wegen Diskriminierung auf eine Entschädigung von rund 9800 Euro. Das Arbeitsgericht Berlin sprach ihr eine Entschädigung zu. Aber die nächste Instanz, das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, hob das Urteil auf, ließ allerdings eine Revision zu. Die Klägerin zog vor das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Dieses rief den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg an. Der fällte im April 2018 ein Urteil zugunsten der Klägerin. Abschließend gab das Bundesarbeitsgericht der Klägerin Recht.
Konfessionszugehörigkeit darf nicht bei jedem kirchlichen Job verlangt werden
Während bisher das Bundesverfassungsgericht (BVfG) den Kirchen im Arbeitsrecht einen großen Spielraum eingeräumt hat, fordert nun der Europäische Gerichtshof eine stärkere Kontrolle der Einstellungspraxis. Mit dem Urteil im Fall Egenberger vom April 2018 wenden sich die Luxemburger Richter entschieden gegen die Karlsruher Position. Die Frage, ob Kirchentreue für einen bestimmten Job wirklich notwendig ist, soll der vollen Überprüfung durch staatliche Gerichte unterworfen werden. Die Religion muss eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung für die jeweilige berufliche Tätigkeit darstellen. Diesen Vorgaben ist das Bundesarbeitsgericht nun nachgekommen. Der Bewerberin eine Kirchenzugehörigkeit abzuverlangen, sei im konkreten Fall nicht gerechtfertigt gewesen, weil keinerlei „wahrscheinliche und erhebliche Gefahr“ für das Ethos der Kirche bestanden habe. Denn ein Referent der Diakonie ist in einen internen Meinungsbildungsprozess eingebunden, er kann nicht unabhängig handeln. Das gehe aus der Stellenbeschreibung hervor. (Nach Süddeutsche Zeitung vom 25. Oktober 2018; https://www.sueddeutsche.de/karriere/konfession-der-angestellten-bundesarbeitsgericht-zwingt-kirchen-zur-oeffnung-1.4185645 )
Zweiter Fall: Ein katholisches Krankenhaus in Düsseldorf hatte einen Chefarzt entlassen, weil dieser nach einer Scheidung zum zweiten Mal geheiratet hatte. Er war selbst Mitglied der katholischen Kirche und nach seinem Arbeitsvertrag verpflichtet, die Grundsätze der katholischen Glaubens- und Sittenlehre einzuhalten. Als der verheiratete Chefarzt sich Ende 2005 von seiner Ehefrau trennte und kurze Zeit später mit seiner neuen Partnerin zusammenzog, hatte die katholische Klinik dies noch geduldet. Als das Paar jedoch 2008 standesamtlich heiratete, folgte die Kündigung. Hintergrund ist der nach katholischem Verständnis unauflösliche Charakter der Ehe.
Mit seiner Wiederheirat habe der Arzt gegen die auch in seinem Arbeitsvertrag verankerten kirchlichen Grundsätze verstoßen. Hiergegen klagte der Chefarzt und machte einen Gleichheitsverstoß geltend. Denn das katholische Krankenhaus habe bei evangelischen oder konfessionslosen Chefärzten eine Scheidung und eine anschließende Wiederheirat hingenommen.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt war dem zunächst 2011 gefolgt. Das Bundesverfassungsgericht hatte dieses Urteil jedoch 2014 aufgehoben; die katholische Kirche habe das Recht, ihre eigenen Mitglieder schärfer zu sanktionieren als Nichtmitglieder.
Die Einhaltung katholischer Moralvorschriften darf nur verlangt werden, wenn dies für die konkrete Tätigkeit „wesentlich und gerechtfertigt“ ist
Im zweiten Durchlauf legte das BAG 2016 dem EuGH die Frage vor, ob die Ungleichbehandlung in der Klinik gegen das EU-rechtliche Gleichheitsgebot verstößt. Nach dem Luxemburger Urteil vom September 2018 ist dies möglich, abschließend soll jedoch das BAG entscheiden. In seiner Entscheidung betonte der EuGH, dass kirchliche Arbeitgeber die Einhaltung kirchlicher Glaubensgrundsätze nur dann verlangen dürfen, wenn dies für die konkrete Tätigkeit „wesentlich und gerechtfertigt“ ist. Daran bestünden hier erhebliche Zweifel. Konkret gehe es hier um den kirchlichen Grundsatz der unauflöslichen Ehe.
Es scheine schon fraglich, ob gerade dieser Grundsatz bei der Beratung und Behandlung der Patienten eine Rolle spiele, die seine Einhaltung notwendig machen, argumentierte der EuGH. Dies werde hier durch den Umstand bestärkt, dass die Klinik vergleichbare Posten an Ärzte vergeben hat, die nicht katholisch sind und an die entsprechende Loyalitätsanforderungen auch nicht gestellt wurden. Eine solche Ungleichbehandlung in Führungspositionen sei aber nur dann zulässig, wenn die Tätigkeiten sich so unterscheiden, dass dies eine Differenzierung rechtfertigt….Nach diesen Maßgaben soll nun wieder das BAG entscheiden“
Für den Fall, dass das BAG die Kündigung für unwirksam erklärt, kündigte die Deutsche Bischofskonferenz bereits eine Prüfung an, „ob die Entscheidungen mit den Vorgaben des Grundgesetzes in Einklang stehen“. Die Klinik könnte erneut das Bundesverfassungsgericht anrufen. Dies käme dann in eine schwierige Lage und müsste entscheiden, ob es mit Blick auf seinen Beschluss aus 2014 auf Konfrontation mit dem EuGH geht. Bislang hat es dies immer vermieden und dabei den Vorrang des EU-Rechts anerkannt, solange dies nicht in den Kernbereich der Grundrechte eingreift. (Nach Ärzte Zeitung online vom 11. September 2018 https://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/971271/konfessionelle-kliniken-chefarzt-urteil-des-eugh-weckt-widerspruch-bischoefe.html)
Weitreichende Auswirkungen
Bei kirchlichen Einrichtungen werden jedes Jahr tausende Stellen ausgeschrieben. Diakonie und Caritas beschäftigen mehr als eine Million Menschen in Deutschland. Künftig können die Gerichte bei der Jobvergabe ins Spiel kommen, wenn sie wegen Diskriminierung aus religiösen Gründen bei Arbeitsstellen angerufen werden, die mit dem religiösen Kernauftrag der Kirche nichts zu tun haben.
Klaus von Raussendorff, Bonn, ist Mitarbeiter des Verbandsvorstandes
des Deutschen Freidenker-Verbandes
Aus den Freidenker-Forderungen zur Trennung von Staat und Kirche:
- Alle steuerrechtlichen und sonstigen Bestimmungen, die zur Privilegierung oder Ungleichbehandlung der Mitlieder von Kirchen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften führen, sind aufzuheben.
- In kirchlichen Einrichtungen muss das allgemeine Arbeits- und Tarifrecht sowie das Personalvertretungsrecht uneingeschränkt gelten.
- Die öffentliche Hand muss flächendeckend eine ausreichende Zahl von weltanschaulich-bekenntnismäßig neutralen Sozialeinrichtungen anbieten. Der freie Zugang zu Ausbildung und Beschäftigung in sozialen und erzieherischen Berufen ist auch für konfessionsfreie Menschen zu gewährleisten.
(Berliner Erklärung, 1994)
Donnerstag, 01. November 2018 von Webredaktion
Liebe Freidenkerinnen, liebe Freidenker, Freundinnen und Freunde,
wir laden Euch herzlich ein zu unserer nächsten Runde „Berliner Freidenker im Gespräch“.
Diesmal ist unser Thema:
Hoffnung auf Frieden auf der koreanischen Halbinsel?
Wir treffen uns wieder zum gewohnten Termin am gewohnten Ort.
Wann: Mittwoch, 14.November 2018, 18 Uhr
Wo: Kieztreff Wedding, Stralsunder Straße 6, 13355 Berlin
Als Gäste begrüßen wir Dr. Anne-Katrein Becker und Dieter Becker.
Anne-Katrein hat als Journalistin in der Deutschen Demokratischen Republik zwischen 1970 und 1989 die KDVR regelmäßig bereist. 2017 fuhr sie nun zum ersten Mal als Touristin in dieses Land. Wir werden also einen Erfahrungsbericht aus erster Hand mit zusätzlichem Bildmaterial und Hintergrundinformationen bekommen.Ihre Reise ging von der Hauptstadt Pyongyang zum hohen Norden an der Grenze zu China, ans Ostmeer mit der Stadt Hamhyng, die nach dem Korea-Krieg mithilfe von DDR-Spezialisten wieder aufgebaut wurde, bis an die Demarkationslinie nach Panjumon. Sie wird über Veränderungen im Land und die heutige politische Situation sprechen. Dabei wird eine kurze historische Einordnung bis zum Ende des II. Weltkrieges und Korea-Krieg ebenso eine Rolle spielen wie die Spaltung des Landes, die Begründung der atomaren Aufrüstung in Nordkorea selber sowie die Perspektiven, die sich heute ergeben.
Von Anne-Katrein Becker liegt in der Reihe „Länder der Erde“ auch ein Buch über Korea vor (Verlag der Wirtschaft Berlin 1988).
Freitag, 26. Oktober 2018 von Webredaktion
Russland und China-Bastion der Völker für Frieden,
Zusammenarbeit und Solidarität
Am 30.10.2018, 18.00 Uhr, ND-Gebäude, Franz-Mehring-Platz 1,
10243 Berlin, Münzenbergsaal, laden wir Sie herzlich ein:
Deutsch-Chinesischer Freundschaftsverein e.V. Ludwigsfelde,
GRH e.V. , Deutscher Freidenker-Verband e. V. , GBM e.V. ,
Alexander-von-Humboldt-Gesellschaft, Landesarbeitsgemeinschaft
Deutsch-Russische Freundschaft Sachsen,
Komitee arabischer Antifaschisten in Europa
und Mütter gegen den Krieg Berlin-Brandenburg
In Würdigung der Rolle Russlands u. Chinas in der Welt werden sprechen:
- Klaus Hartmann, Vorsitzender des Deutschen Freidenkerverbandes e.V.
- Dr. Ulryk Gruschka vom Deutsch-chinesischen Freundschaftsvereins e.V. Ludwigsfelde,
- Dr. Winfried Hanisch und Dr. Gerhard Mertschenk von der Alexander von Humboldt-Gesellschaft,
- Willi Schulze-Barantin, Vorsitzender des Frankfurter Solidaritätskomitees für Syrien (angefragt),
- Regina Silbermann von der Landesarbeitsgemeinschaft Deutsch-Russische Freundschaft Sachsen und Diplompolitologe
- Said Dudin des Komitees arabischer Antifaschisten in Europa
Musikalische Umrahmung: Revolutionäre Lieder mit malcom.z
Samstag, 20. Oktober 2018 von Webredaktion
Erklärung von Hans Bauer, Vorsitzender der Gesellschaft für Rechtliche und Humanitäre Unterstützung e.V. (GRH), Vizepräsident des Ostdeutschen Kuratoriums von Verbänden e.V. (OKV) sowie Beiratsmitglied des Deutschen Freidenker-Verbandes und Patrik Köbele, Vorsitzender der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP)
Wir erleben in diesen Wochen, dass tausende Menschen aus moralischer Empörung auf die Straße gehen. Menschen gingen in Chemnitz auf die Straße, um dem jungen Mann Daniel H. zu gedenken, der vermutlich durch Geflüchtete getötet wurde. Menschen gingen wiederum auf die Straße, um gegen Fremdenfeindlichkeit und Nationalismus zu demonstrieren, der bei den Gedenkveranstaltungen zum Ausdruck kam – sei es durch Transparente und Parolen oder Übergriffe auf vermeintliche Migranten oder Geflüchtete.
Moralische Empörung als Antrieb für politisches Handeln ist legitim.
Moralische Empörung als einziger Antrieb zum politischen Handeln läuft allerdings Gefahr, für die Interessen der Herrschenden ausnutzbar zu sein. Der NATO-Überfall auf Jugoslawien und der damit einhergehende erste Kriegseinsatz deutscher Soldaten nach 1945 hat für antifaschistische Kräfte in diesem Land gezeigt, dass die (westdeutschen) Eliten, die Monopole und ihre politischen Vollstrecker, bereit sind, unter Missbrauch der Losung „Nie wieder Auschwitz!“ mit dem antifaschistischen Nachkriegskonsens zu brechen, dass von deutschem Boden nie wieder Krieg ausgehen darf. Diese Erfahrung in der jüngsten Geschichte kann nicht ignoriert werden, wenn wir die Geschehnisse der letzten Wochen einordnen und verstehen wollen.
In diesem Sinne geht mit der berechtigten moralischen Empörung in Teilen Bevölkerung auch eine Demagogie und Heuchelei in der herrschenden Politik und den Medien einher, die versucht, die Empörung einzubinden für die Interessen der Herrschenden in diesem Land – leider mit Erfolg.
So ist es Heuchelei und Demagogie, wenn die AfD und andere reaktionäre Kräfte, Gewalt durch Geflüchtete missbrauchen, um Geflüchtete oder Migranten zur Ursache jeglicher sozialen und politischen Missstände hierzulande zu erklären.
Gleichzeitig ist es aber auch Heuchelei und Demagogie, Merkels Flüchtlings- und Migrationspolitik als humanitär zu verklären. Ziel und Zweck ihrer Regierungspolitik ist es, den 2015 zwischenzeitlich stark anwachsenden Zuzug von Geflüchteten, aber auch Migranten aus der EU, zu nutzen, …
- … um dem deutschen Kapital billige Arbeitskräfte zur optimalen Ausbeutung zur Verfügung zu stellen.
- … um Länder wie Syrien, die sich den Interessen der NATO-Staaten nicht unterwerfen, neben Krieg und Sanktionen durch die Abwerbung von Fachkräften zu schwächen.
Flucht und Migration sind kein Naturgesetz, sondern aktuell vor allem das Ergebnis einer Politik der imperialistischen Staaten, um andere Länder durch Sanktionen, Freihandelsabkommen und Kriege zu unterwerfen.
Diese neokolonialistische Politik treibt die Bundesregierung aktiv voran und reiht sich ein in die NATO-Front gegen Länder wie Russland und China, die das ökonomische, politische und militärische Potenzial haben, diesem Weltmachtstreben Grenzen zu setzen. Die Merkel-Regierung ist somit ein Fluchtverursacher, gegen die der Hauptstoß einer antifaschistischen Friedenspolitik gerichtet sein muss.
Ausweitung des Niedriglohns, Lohndumping, Wohnungsmangel vor allem in den Metropolen und weitere Angriffe auf die sozialen und demokratischen Rechte der Arbeiterklasse und breiten Bevölkerungsteilen sind durch die Profitinteressen der Konzerne in diesem Land verursacht. Sie sind eine Erfahrung der Werktätigen seit mehreren Jahrzehnten und drücken sich in einer unübersehbaren Verelendung breiter Bevölkerungsteile aus. Wer aber verschweigt, dass Geflüchtete und Migranten missbraucht werden, um den Klassenkampf der Reichen gegen die Armen in diesem Land zu verschärfen, erzeugt – gewollt oder nicht – ein politisches Vakuum, in dem reaktionäre Kräfte ihre soziale und nationale Demagogie entfalten können. Die Folge dessen ist eine immer tiefergehende Spaltung der Werktätigen, während die Reichen bzw. ihre politischen Eliten ihre Kriege und ihre sozialen Raubzüge ungehindert fortführen können.
Der Tod von Menschen wie in Chemnitz, Köthen oder anderswo ist tragisch und Empörung ist berechtigt. Dabei ist es falsch, den Rassismus und Nationalismus zu ignorieren oder zu tolerieren, der bei den Kundgebungen und Demonstrationen zum Ausdruck kam. Genauso falsch ist es, alle Menschen, die in Chemnitz auf die Straße gegangen sind, als Faschisten abzustempeln. Eine solche Herangehensweise widerspricht nicht nur einem humanistisch-antifaschistischen Menschenbild, sondern läuft in eine Sackgasse politischer Handlungsunfähigkeit für antifaschistische Kräfte in diesem Land.
Demgegenüber halten wir es für dringend notwendig, folgende Schlüsse für den antifaschistischen Kampf aus den Geschehnissen der letzten Wochen zu ziehen:
- Die Wut, die Menschen Chemnitz auf die Straße getragen haben, ist nicht auf Rassismus zu reduzieren. Die Grundlagen dieser Wut, ist ein kapitalistisches System, dass sie seit der Konterrevolution in der DDR in sozialer und politischer Hinsicht zu Menschen zweiter Klasse abgestempelt hat. Die Menschen auf dem Gebiet der DDR mussten dabei nicht nur einfach massive soziale Einbußen und Verarmung wie in anderen Gebieten Deutschlands hinnehmen – sie wurden darüber hinaus ihrer Heimat beraubt, die bis heute durch die (westdeutschen) Eliten verteufelt wird.
Antifaschistische Kräfte haben demnach mehr denn je die Aufgabe, gegen die soziale und politische Benachteiligung der Menschen im Osten zu kämpfen und das antifaschistische Erbe der Deutschen Demokratischen Republik zu verteidigen.
- Wo antifaschistische und fortschrittliche Kräfte nicht bereit sind, Verursacher von Flucht, Migration, verschärfter Ausbeutung und Kriegen zu benennen – die Monopole in diesem Land und die imperialistischen Länder unter Führung der USA im Weltmaßstab – nutzen reaktionäre Kräfte diese Spielräume. So nutzt einerseits die AfD die Wut der Menschen aus, um gegen Geflüchtete zu hetzen. Gleichzeitig bekennt sich die AfD zu Aufrüstung und NATO – also dem Fluchtverursacher Nr. 1 auf der Welt.
Andererseits nutzen die Parteien der Großen Koalition bis zu den Grünen die Empörung der Menschen über Rassismus aus, indem sie einen politischen Popanz um die Entlassung des Verfassungsschutzchef aufführen, während der Verteidigungshaushalt zur Aufrüstung gegen Russland um 4 Milliarden Euro erhöht wird und SPD-Finanzminister Scholz von der versprochenen Besteuerung von Internetkonzernen wie Apple oder Google absieht.
- Es ist Heuchelei, wenn die Eliten in der Politik im Dienste der Monopole sich moralisch und/oder politisch über die Menschen in Chemnitz und anderswo zu empören. Denn,
- Wer sowohl beständig den Antifaschismus der Deutschen Demokratischen Republik als lediglich „verordnet“ denunziert, und damit die antifaschistische Einstellung ihrer Bürgerinnen und Bürger leugnet und verunglimpft, und…
- Wer selbst mit massiver Unterstützung deutscher Geheimdienste Nazi-Terrorstrukturen wie den NSU aufgebaut hat, und…
- Wer Kriege gegen andere Länder führt und deutsche Soldaten nach 1945 wieder an der russischen Grenze auflaufen lässt, …
… steht im antifaschistischen Kampf auf der anderen Seite der Barrikade.
Nur gegen diese Politik der Monopole und für die Interessen der Werktätigen können die antifaschistischen Kräfte in Deutschland ihrer Aufgabe und Verantwortung gerecht werden. Der Schwur von Buchenwald bleibt unsere Losung: „Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung. Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel.“
Erstveröffentlichung am 26.09.2018 auf www.scharf-links.de