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Deutschen Freidenker-Verband e.V.

Wie ernst nehmen Bundesgerichtshof und Bundestagspräsident das Grundgesetz?

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Unter dieser Überschrift veröffentlichte das Bündnis für Soziale Gerchtigkeit und Menschenwürde e.V. eine Erklärung zum Papstbesuch in Deutschland

Papst Benedikt der XVI. wurde vom Bundestagspräsidenten eingeladen, am 22.09.2011, im Deutschen Bundestag zu sprechen und vom Priesterseminar Freiburg/Breisgau, am 24.09.2011 die 16 Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts zu empfangen.
Aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist der Grundsatz der Trennung von Staat und Kirche Art. 4 Abs. 1 (Religions- und Weltanschauungsfreiheit als unverletzliches Grundrecht), Art. 3 Abs. 3 / Art. 33 Abs. 3 (Indifferenzgebot), Art. 137 Abs. 1 RV 1919 in Verbindung mit Art. 140 GG (Verbot der Staatskirche), Art. 137 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 140 GG (kirchliches Selbstbestimmungsrecht) zu beachten.
Dieser ist vom Bundesverfassungsgericht wie folgt formuliert worden: „dem Staat als Heimstatt aller Staatsbürger ohne Ansehen der Person ist durch das
Grundgesetz weltanschaulich-religiöse Neutralität auferlegt.“ Es verwehrt die Einführung staatskirchlicher Rechtsformen und untersagt auch die Privilegierung bestimmter
Bekenntnisse.
erklarung-zu-papstbesuch

Dieser Beitrag wurde am Mittwoch, 21. September 2011 um 11:53 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Standpunkte abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen.

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