Papst Benedikt der XVI. wurde vom Bundestagspräsidenten eingeladen, am 22.09.2011, im Deutschen Bundestag zu sprechen und vom Priesterseminar Freiburg/Breisgau, am 24.09.2011 die 16 Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts zu empfangen.
Aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist der Grundsatz der Trennung von Staat und Kirche Art. 4 Abs. 1 (Religions- und Weltanschauungsfreiheit als unverletzliches Grundrecht), Art. 3 Abs. 3 / Art. 33 Abs. 3 (Indifferenzgebot), Art. 137 Abs. 1 RV 1919 in Verbindung mit Art. 140 GG (Verbot der Staatskirche), Art. 137 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 140 GG (kirchliches Selbstbestimmungsrecht) zu beachten.
Dieser ist vom Bundesverfassungsgericht wie folgt formuliert worden: „dem Staat als Heimstatt aller Staatsbürger ohne Ansehen der Person ist durch das
Grundgesetz weltanschaulich-religiöse Neutralität auferlegt.“ Es verwehrt die Einführung staatskirchlicher Rechtsformen und untersagt auch die Privilegierung bestimmter
Bekenntnisse.
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