Am 17. Januar 1944, vor 65 Jahren, verlor unser Genosse Max Sievers sein Leben unter dem Fallbeil der deutschen Nazis im Zuchthaus Brandenburg.
Seit 1922 stand er an der Spitze der deutschen Freidenkerbewegung und hat diese maßgeblich geprägt. Mit über 500.000 Mitgliedern waren die Freidenker eine der größten Weltanschauungsgemeinschaften und Kulturorganisationen der Weimarer Republik.
Als Marxist und Sozialist sah Max Sievers die Freidenker als Teil der Arbeiterbewegung und ihres Kampfes gegen Ausbeutung, klerikales Dunkelmännertum, Rassismus Faschismus und Krieg.
Als einer der ersten großen Organisationen der Arbeiterbewegung wurden die Freidenker nach Hitlers Machtergreifung im Januar 1933 zerschlagen, viele seiner Mitglieder verhaftet und gefoltert sowie die Zentrale des DFV in Berlin geplündert und zerstört.
Max Sievers kam nach dem Reichstagsbrand in „Schutzhaft“ und wurde schwer misshandelt. Wieder Erwarten kam er frei und wurde im August 1933 mit anderen bekannten Persönlichkeiten ausgebürgert.
Sofort nahm er den antifaschistischen Kampf im Saarland, in Belgien und in Frankreich auf. Im Juni 1943 wurde Max Sievers von den Nazis in Paris verhaftet, in die Gestapo-Zentrale nach Berlin überführt und 1944 vom Blutrichter Freisler zum Tode verurteilt. Aus den Prozessakten geht hervor, das Max Sievers seinen sozialistischen Überzeugungen treu blieb.
Erst im Februar 1946 konnte seine Urne auf dem Friedhof Berlin Wedding, Gerichtsstraße, beigesetzt werden. Im Jahr 2004 wurde sein Grab durch den Berliner Senat zum Ehrengrab erklärt.
Einen ausführlichen Lebenslauf finden sie hier: Lebensläufe/Max Sievers
Die Neue Rheinische Zeitung veröffentlichte am 11.07.07 folgenden Artikel: Ein Großer Unbekannter: Max Sievers
Eine notwendige Ergänzung zum im Artikel genannten Amtsgerichtsrat Edmund Stark:
Die Richter, die Max Sievers „hinrichten“ ließen:
Der Erste Senat des Volksgerichtshofes hatte in folgender für sich sprechender Besetzung verhandelt und entschieden:
Präsident des Volksgerichtshofs, Dr. jur. Roland Freisler, Vorsitzender,
Landgerichtsdirektor Steger,
NSKK – Obergruppenführer Offermann,
SA – Gruppenführer Dr. von Helms, und
Ministerialrat im OKW Dr. Herzlieb als Beisitzer,
sowie Amtsgerichtsrat Stark als Vertreter des Oberreichsanwalts.
Edmund Stark beteiligt an mindestens 50 Todesurteilen! Nach 1945 brachte er es in der Bundesrepublik Deutschland u.a. zu einem Landgerichtsdirektor in Ravensburg und zum Vorsitzender des „Prüfungsausschusses für Kriegsdienstverweigerer“.
(nach Informationen von Prof. E.Buchholz/Berlin)
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