der Gesellschaft zur Rechtlichen und Humanitären Unterstützung e.V. (GRH)
Polizeiwillkür stoppen – Solidarität mit der FDJ
Die LL-Demonstration zum Friedhof der Sozialisten am 10. Januar 2021 in Berlin wurde durch brutalen Polizeieinsatz gestört. Für die martialisch aufgestellten Polizeikohorten war das Blau der FDJ-Fahnen und der Hemden der FDJ Anlass, massiv in den Ablauf der Demonstration einzugreifen. Im Einklang mit der Rechtslage verweigerten die Jugendlichen die Herausgabe der Fahnen. Weitere Teilnehmer solidarisierten sich mit ihnen; andere versuchten zu vermitteln. Die Polizei entzog sich jeglicher deeskalierender Gespräche und provozierte durch äußerste Gewaltanwendung schwere Auseinandersetzungen. Sie entriss den Demonstrierenden die FDJ-Fahnen, zerrte brutal Teilnehmer aus den Reihen der Versammelten, schlug und setzte Pfefferspray ein.
Das Verhalten der Berliner Polizei ist rechtswidrig und unverhältnismäßig. Sie setzt damit eine unselige Tradition gegen linke Kräfte in Deutschland fort:
· Die FDJ ist im Osten Deutschlands nicht verboten, demzufolge auch nicht ihre Symbole.
· Das Verbot der FDJ im Westen ist nach heutigem Verständnis rechtsstaatswidrig; spätesten mit Ende des Kalten Krieges war es obsolet.
· Das Tragen von Blauhemden durch wenige dutzend TeilnehmerInnen einer Demonstration von mehreren tausend Menschen kann nicht als Uniform im Sinne des Versammlungsgesetzes (VersG) gewertet werden. Im Übrigen wurden in jüngster Vergangenheit Demonstrationen der FDJ von der Polizei sogar eskortiert.
· Jeglicher Polizeieinsatz muss angemessen und verhältnismäßig sein. Dieses Gebot wurde im vorliegenden Fall gröblich verletzt.
· Im Interesse eines friedlichen Ablaufs eines Aufzuges wird nach dem Versammlungsrecht ein Zusammenwirken von Verantwortlichen eines Aufzuges und der Polizei zur Pflicht gemacht. Dem hat sich die Leitung des Polizeieinsatzes verweigert.
Das Versammlungsrecht ist nach dem Grundgesetz (Art. 8) und der Berliner Verfassung (Art. 26) ein garantiertes Grundrecht. Es ist Aufgabe der Berliner Polizei, dieses Recht zu gewährleisten.
Mit dem Polizeieinsatz wurde die Wahrnahme dieses Grundrechts verletzt. Es wurden rechtswidrige Forderungen erhoben, der Einsatz war grob unverhältnismäßig, durch die polizeilichen Maßnahmen wurden die Demonstrierenden zusammengedrängt, und der planmäßige Abmarsch verzögerte sich um nahezu eine Stunde. Gesetzliche Hygienevorschriften konnten nicht eingehalten werden; d.h. die Polizei gefährdete die Gesundheit von TeilnehmerInnen.
Nach dem VersG (§ 21) macht sich u.a. strafbar, wer bei nicht verbotenen Aufzügen Gewalttätigkeiten vornimmt oder grobe Störungen verursacht. Abgesehen von Körperverletzungen sind beim Polizeieinsatz am 10. Januar nicht nur Dienstrechtsverletzungen zu prüfen, sondern ist auch der Verdacht von Straftaten nach dem VersG gegen Verantwortliche naheliegend.
Die GRH fordert vom Senat, vom Innensenator und der Polizeipräsidentin,
den Polizeieinsatz gegen die LL-Demonstration konsequent zu untersuchen,
die Verantwortlichen für das rechtswidrige Vorgehen zur Rechenschaft zu ziehen,
Schlussfolgerungen aus diesen Vorkommnissen und früheren zu ziehen (z. B. wurden 2018 ebenso rechtswidrig KPD-Fahnen eingezogen und in einer Dienstaufsichtsbeschwerde gerügt),
die Öffentlichkeit über die Ergebnisse umfassend zu informieren.
Die GRH erwartet, dass die Staatsanwaltschaft ihrer Pflicht, den Verdacht von Straftaten durch Polizeiangehörige zu untersuchen, nachkommt.
Die GRH erklärt ihre uneingeschränkte Solidarität mit der FDJ, mit den zu Unrecht verfolgten TeilnehmerInnen und steht der traditionsreichen Jugendorganisation in ihrem gerechten Kampf gegen Willkür und Diskriminierung, für Frieden und gesellschaftlichen Fortschritt zur Seite.
Hans Bauer
Vorsitzender der GRH
Hans Bauer ist Mitglied im Berliner Freidenker-Verband
« Unser Dank kommt aus tiefstem Herzen! – Bleibt unbeirrbar! »
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