„Ermächtigungsgesetz – Notstandsgesetze – Klimanotstand?“
Einleitungsreferat:
Klaus Hartmann
Bundesvorsitzender des Deutschen Freidenker-Verbandes
Wenn eine Regierung Steuern erhöhen will oder neue einführen will, stößt das üblicherweise auf mehr oder weniger massive Proteste. Neuerdings gibt es hingegen Demonstrationen – für Steuererhöhungen! Während das noch einer masochistischen Neigung oder der tiefverwurzelten Mentalität des Ablasshandels entspringen mag, ist bei einem anderen Thema Schluss mit lustig:
Die erste „Große Koalition“ in Westdeutschland setzte im Bundestag 1968 die „Notstandsgesetze“ durch. Sie missachtete den breiten außerparlamentarischen Protest, zu dem das überparteiliche Kuratorium „Notstand der Demokratie“ aufrief. Doch wie sollte es anders sein: „Im Hinterland zog die SED die Strippen.“ („Die Welt“, 11.05.2018)
Die Diskussion und die Praxis von Not- und Ausnahmezuständen ist aber viel älter – vom antiken Griechenland über den Kirchenlehrer Augustinus, von Napoleon bis zur Weimarer Republik und dem Staatsrechtler Carl Schmitt … deshalb geht es im Vortrag schwerpunktmäßig um Historisches, Juristisches und Politisches zum Ausnahmezustand.
Wie stehen Freidenker, traditionell engagiert gegen Kirchenprivilegien, für Frauenrechte, gegen Demokratieabbau und Überwachungsstaat, zur Forderung nach Ausrufung des Klimanotstands?
Sonnabend, 26. Oktober 2019, 10:00 Uhr
Jugendherberge, Leiterstraße 10, 39104 Magdeburg
« DDR – BRD: Zwei deutsche Staaten im Spiegel ihrer Verfassungen – Berliner Freidenker im Gespräch mit Hans Bauer »
No comments yet.
Sorry, the comment form is closed at this time.