Die folgende Information wurde erarbeitet von Volker Wirth und Gerhard Mertschenk am 6.7.2017 für die Alexander-von-Humboldt-Gesellschaft e.V. – Freunde Lateinamerikas.
Wir übernehmen die Fassung der Neuen Rheinischen Zeitung:
Behauptet wird in fast all unseren Medien: Die Venezolaner sind im Aufstand gegen einen Diktator, der mit blutiger Gewalt friedliche Demonstranten daran hindert, zu demonstrieren. Die sozialistische Misswirtschaft und die Hilfe für Kuba und andere Karibikländer sowie die allgegenwärtige Korruption haben Venezuela in den Ruin geführt. Die Regierung unternimmt nichts und muss zurücktreten oder abgesetzt werden, um einer anderen Platz zu machen, welche die Opposition stellt. Notfalls muss die Armee putschen, oder die wichtigsten OAS-Länder, angeführt von den USA, müssen intervenieren, denn Maduro hat das Parlament entmachtet und will jetzt die Verfassung zu seinen Gunsten ummodeln lassen, indem er eine Verfassung gebende Versammlung einberief, was er ohne das Volk zu befragen nicht durfte. Das alles wird behauptet, doch die Wahrheit sieht anders aus:
1 Die Venezolaner sind im Aufstand…
Es sind nicht „d i e Venezolaner“: Schwerpunkte der Unruhen sind die Reichenviertel im Osten von Caracas sowie in weiteren Städten, welche auch teilweise von der Opposition regiert werden. Allein schon die sehr teure „Ausrüstung“ für den Straßenkampf gegen die Polizei (Helm, Gasmaske, wasserdichte Bekleidung, Baseballschläger, Schild) machen deutlich, dass sich das ärmere Familien gar nicht leisten könnten. Aber auch sehr arme, deklassierte Jugendliche sind (teilweise gegen Bezahlung) beteiligt.
Die Mehrzahl der Todesfälle sind in nur fünf Teilstaaten (bzw. deren Hauptstädten oder größten Städten) vorgefallen: Barinas, (Lara Barquisimeto), Miranda (Ost-Caracas), Táchira (San Cristóbal) und Carabobo (Valencia). In den meisten Gemeinden ist die Lage völlig ruhig. Zehn Personen haben durch Aktionen der Polizei ihr Leben verloren. In 3 Fällen sei (lt. Tarek William Saab, Ombudsmann am 1.6.2017) die Nationalgarde verantwortlich, in 2 Fällen die Nationalpolizei, in 2 weiteren Fällen die Polizei des Staates Carabobo, in je einem die Polizei der Bundesstaaten Táchira, Bolívar und des Verwaltungsbezirks Sucre. Die Mehrheit der Toten geht demnach direkt oder indirekt auf das Konto der Opposition.
Exkurs: Bundesinnenminister de Maizière hat G20-Gegner davor gewarnt (Bild am Sonntag, 2.7.2017), gewaltsam gegen das Gipfeltreffen zu protestieren. Das Versammlungsrecht gelte nur für friedliche Demonstranten, sagte der CDU-Politiker der „Bild am Sonntag“. Gewalt – egal von wem – müsse im Keim erstickt werden.
2 … gegen einen Diktator,
Präsident Maduro wurde in einer korrekten Wahl gewählt, die Opposition zog ihren Widerspruch zurück. Maduro erhielt 50,61% der Stimmen und der Gegenkandidat Capriles 49,12%. Die Wahlbeteiligung betrug 79,69%, also rund 80 Prozent. Für unsere Verhältnisse eine hohe Zahl. Auch wenn in der 2015 gewählten Nationalversammlung die Opposition eine Mehrheit hat, muss der Präsident nicht zurücktreten. (Eine ähnliche Situation gab es bei Barack Obama, der sogar gegen Republikaner-Mehrheiten in beiden Häusern des US-Kongresses weiter regierte). Doch selbst wenn Maduro zurückträte, würde ihm sein Vizepräsident Tareck El-Aissami nachfolgen (ähnlich ist das in der USA-Verfassung geregelt); es würde also laut Verfassung nicht zu vorzeitigen Neuwahlen kommen. Das Amt des Präsidenten ist in Venezuela im Übrigen nicht wie in Deutschland vorwiegend repräsentativ, er hat also nicht die Rolle eines „Grüß-Augusts“, sondern aus seiner Direktwahl durch das venezolanische Volk ergibt sich seine Rolle als Regierungschef (es gibt keinen
Ministerpräsidenten bzw. „Kanzler“ im deutschen Sinne) – alles sehr ähnlich der Rolle des US-Präsidenten (der aber bekanntlich durch Wahlmänner der Bundesstaaten gewählt wird und daher manchmal nur eine Minderheit der Wähler für sich gewonnen hat), und seines Vizepräsidenten, die beide nicht vom Parlament gewählt werden bzw. abgesetzt werden können (in Venezuela ist eine Absetzung des Präsidenten nur durch das Oberste Gericht auf Antrag der Mehrheit der Abgeordneten möglich)
Exkurs: Laut aktueller Webseite der Nationalversammlung umfasst der Oppositionsblock MUD (Tisch der Demokratischen Einheit) 107 Abgeordnete, der Regierungsblock GPP (Großer Patriotischer Pol) 54, also insgesamt 161. Mehrere Abgeordnete wurden wegen Wahlmanipulation suspendiert.
3 … der mit blutiger Gewalt …
Es gibt zur Zeit viel Gewalt in Venezuela – unbestritten! Aber: Die meisten Toten und Verletzten gehen „auf das Konto“ der Opposition oder bewaffneter, zum Teil von ihr bezahlter Jugendbanden, die sich die Krawalle zunutze machen (u.a. zum Plündern), während die Polizei ohne Pistolen, nur mit Wasserwerfern und Tränengas nicht genehmigte oder vom angemeldeten Weg abweichende Demonstrationen umzuleiten oder aufzulösen sucht. Polizisten, die unerlaubterweise Schusswaffen verwenden, selbst gegen lebens-bedrohliche Angriffe, werden festgenommen und bestraft.
4 … friedliche Demonstranten …
Es gibt einerseits friedliche Demos – sowohl gegen wie auch für Maduro – aber auch das: Fünf Polizisten sind durch Schusswaffen ums Leben gekommen, immer wieder werden „Molotowcocktails“ eingesetzt, d.h. Benzinflaschen mit brennender Lunte, die schwere bis tödliche Verbrennungen verursachen können. Darauf würde auch in Deutschland hart reagiert werden.
5 … daran hindert, zu demonstrieren.
Die Demos finden doch statt! Doch wie in Deutschland auch, muss die Route einer Demonstration von der Polizei genehmigt werden, und wenn sie verlassen wird, kommt die Polizei zum Einsatz, ja: mit physischer Gewalt, aber ohne Waffengewalt. Die Opposition versucht, die Absperrungen zu durchbrechen und Regierungseinrichtungen bzw. andere öffentliche Gebäude zu besetzen, teilweise wurden sie in Brand gesetzt – all das würde auch in Deutschland von der Polizei verhindert bzw. von den Gerichten bestraft werden. Bundesjustizminister Maas am 1.7.2017 im rbb inforadio im Vorfeld G20-Treffen: „Wer zu Gewalt greift, der hat jedes Demonstrationsrecht verwirkt“.
6 Die sozialistische Misswirtschaft …
Die Wirtschaft Venezuelas ist sehr weitgehend kapitalistisch, also vom Privateigentum an Produktionsmitteln, von Kauf und Verkauf sowie dem Profitprinzip beherrscht. Das Land hängt zudem in hohem Maße von den Erlösen der Erdölexporte ab, welche das schon lange vor Chávez verstaatlichte Unternehmen Petroleos de Venezuela (PDVSA) einnimmt und die sich durch den Preisverfall mehr als halbiert haben. (Was würde wohl Frau Merkel machen, wenn sich die Preise für Fahrzeuge, Maschinen und Anlagen, chemische und Pharmaerzeugnisse usw. – die Hauptexportartikel Deutschlands – schlagartig halbieren würden?). Derartige Erlösverluste völlig abzufangen, war schlicht unmöglich, ebenso wie die nun ausufernde Inflation. Aber dass diese durch die Regierung – wie es sich für eine sozialistische Regierung gehört – nur für die ärmere Bevölkerung u.a. durch parallel laufende monatliche Lohnerhöhungen und Erhöhungen der Sozialleistungen zum größten Teil kompensiert wird, musste auf den Widerstand der Reichen und z.T. der Angehörigen der Mittelschicht stoßen, denen es nun wirklich (relativ) schlechter geht.
7 … und die Hilfe für Kuba und andere Karibikländer …
Mit Kuba bestehen enge Beziehungen des gegenseitigen Gebens und Nehmens, und wenn z.B. im Rahmen der Sozialprogramme bzw.“ Missionen“ kubanische Ärzte, Krankenschwestern, Reha-Experten, Trainer und Lehrer in Venezuela tätig sind und Kuba dafür Erdöl erhält, haben doch beide Länder bzw. Völker etwas davon.
8 … sowie die allgegenwärtige Korruption …
Korruption gibt es in Venezuela wie in fast allen Ländern der Welt, und sie wird bekämpft. Insbesondere durch vorgetäuschte Importe hat Venezuela offenbar Milliardenverluste erlitten, von denen ein Teil bei korrupten Staatsangestellten bzw. Beamten gelandet sein dürfte. Das liegt aber gerade daran, dass Venezuela eben kein sozialistisches Land ist und z.B. kein Außenhandelsmonopol kennt.
Exkurs: „In den bisherigen knapp sechs Monaten des Jahres 2016 sind bereits 400 Personen wegen Korruptionsdelikten mit Freiheitsstrafen belegt worden. Außerdem seien 64 weitere Personen verurteilt, es gebe 684 Ermittlungen, 714 Anklagen und 324 Verurteilungen aufgrund von Geständnissen. Weiteren 25 Personen würden Korruptionsdelikte beim Devisenhandel vorgeworfen“, so die Generalstaatsanwältin Luisa Ortega Díaz am 2.7.2016 auf www.amerika21.de
9 … haben Venezuela in den Ruin geführt.
Venezuela ist nicht „pleite“. An den Rand des Ruins bringen Venezuela der umfangreiche Schmuggel fast kostenloser (wie z.B. Kraftstoff!), billiger bzw. subventionierter Waren in die Nachbarländer, vor allem nach Kolumbien, sowie die angemeldeten und zum Vorzugskurs mit Devisen ausgestatteten, aber nicht durchgeführten Importe z.B. von Medikamenten und Hygieneartikeln bzw. Sanitärerzeugnissen sowie – im weiteren, sozialen Sinne – der Kauf und Weiterverkauf von – also die Spekulation mit – staatlich verbilligten Nahrungsmitteln, an der sich leider auch viele Ärmere beteiligen, deren Hauptnutznießer aber umfangreiche Schieberringe sind. So konnte es dazu kommen, dass Venezolaner nach Kolumbien fahren (müssen), um dort Artikel zu kaufen, die dorthin aus Venezuela erst kurz vorher geschmuggelt worden sind.
10 Die Regierung unternimmt nichts …
Das trifft nicht zu. Vor allem die Fortsetzung der Sozialprogramme (der „Missionen“), wie der Gesundheits-, Sozial- und Bildungsprogramme, des Wohnungsbauprogramms, aber in reduziertem Maße auch der produktiven bzw. wissenschaftlich-technischen Programme von Hugo Chávez zeigt, dass die Regierung sehr wohl etwas tut für das Land bzw. seine Volksmassen – aber nicht im Sinne der Reichen und Superreichen des Landes und ihrer Anhänger in den oberen Mittelschichten.
Exkurs: Präsident Nicolás Maduro hat inmitten einer schweren Wirtschaftskrise den Mindestlohn um 50 % angehoben. Es war der bereits dritte Aufschlag 2017. Der Mindestlohn setzt sich nun aus einer Basiszahlung von 97.531 Bolívar und einem Nahrungsmittelzuschuss von 135.000 Bolívar zusammen.
11 … und muss zurücktreten oder abgesetzt werden, …
Dafür fehlt der Opposition die vorgeschriebene Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten im Parlament Venezuelas – und inzwischen, nach einer Phase der Erschütterung und Mutlosigkeit 2013-15, also nach dem Tod von Präsident Hugo Chávez und dem Einbruch der Erdölpreise, auch die Unterstützung der armen Bevölkerungsmehrheit.
Exkurs: Laut einer kürzlichen Umfrage möchten 58% der Bevölkerung, dass die Regierung Maduro effektive Maßnahmen ergreift, um einen Teil der Wirtschaftsprobleme des Landes zu, während 36% meinen, dass die Opposition die Regierung übernehmen sollte. 6% der Befragten sind unentschieden. (Diario Vea vom 6.7.2017)
12 … um einer anderen Platz zu machen, welche die Opposition stellt.
Dazu wird es wohl nicht kommen, denn: Die Regierung wird vom Präsidenten ernannt, und der wird keine solche Regierung ernennen; zudem hat dieses heterogene Oppositionsbündnis keinerlei Regierungsprogramm (außer „Maduro muss weg!“ und dem Willen, sich Washington sklavisch unterzuordnen, die Sozialprogramme und jegliche internationale Hilfe einzustellen, Kredite ohne Ende aufzunehmen, die Bodenschätze Venezuelas den internationalen Konzernen auszuliefern und sich dabei selbst hohe Einkommen zum Nachteil der ärmeren Bevölkerung zu sichern – aber eine solche politische „Linie“ ist schon einmal, 1989, an der Rebellion der Armen von Caracas gescheitert).
13 Notfalls muss die Armee putschen,
Dass es zu diesem Bruch der verfassungsmäßigen Ordnung kommt, ist unwahrscheinlich, denn es waren gerade junge Militärs um Hugo Chávez, die angesichts der Massaker beim „Caracazo“ 1989 zu dem Schluss kamen, dass der Kapitalismus für Länder dieses Subkontinents keine gute Form der Entwicklung der Gesellschaft und ihrer Produktivkräfte darstellt, sondern zu ständiger Abhängigkeit führt, und die deshalb Kontakte zu linken, revolutionären Gruppen aufnahmen, die sie doch eigentlich bekämpfen sollten. Diese bolivarische Armee ist nicht die chilenische! (Und selbst in Chile gab es Widerstand im Militär gegen den Pinochet-Putsch, er war nur zu schwach.)
14 … oder die wichtigsten OAS-Länder, angeführt von den USA, müssen intervenieren, …
Sie „müssen“ gar nicht, aber möchten vielleicht. Das kann man gerade nach der Wahl des umstrittenen USA-Präsidenten nicht ausschließen. Aber sie würden („müssten“) natürlich nicht „aus humanitären Gründen“ intervenieren – „es ist die Wirtschaft, Dummkopf“, wie Bill Clinton sagte – es geht um Erdöl und weitere Reichtümer, es geht um den Gegenangriff der Rechten gegen die in der ALBA-Gruppe (ALBA – Bolivarische Alternative für die Völker unseres Amerika) vereinten links regierten Länder Lateinamerikas! Umso wichtiger ist im Inneren Venezuelas die „zivil-militärische“ Einheit des Volkes mit den Streitkräften gegen den Imperialismus und seine Lakaien und weltweit die internationale Solidarität. Da darf es kein opportunistisches Schwanken geben! Erst recht kein „Adopt-a-revolution“!
Sowohl die Partei Die Linke auf ihrem Parteitag in Hannover als auch die DKP haben sich klar zur Solidarität mit dem revolutionären Venezuela gegenüber der imperialistischen Bedrohung im Bunde mit der einheimischen Reaktion bekannt! Und: Maduro hat erklärt, dass er notfalls auch bereit sei, die Republik gegen eine OAS- bzw. US-Intervention, einen Putsch bzw. eine Kombination von beidem mit der Waffe in der Hand zu verteidigen.
15 … denn Maduro hat das Parlament entmachtet …
Nicht Präsident Maduro, sondern das Oberste Gericht (etwa im Range des Bundesverfassungsgerichts hierzulande) hatte der Nationalversammlung alle Vollmachten entzogen, nachdem deren Präsident drei Abgeordnete (aus dem fernen südlichen Bundesstaat Amazonas) vereidigt hatte, obwohl sie unter dem Vorwurf der Wahlmanipulation standen. Diese Blockade bestand auch nach dem 9. Januar 2017 fort, als der oppositionelle Präsident der Nationalversammlung diese drei Abgeordneten schließlich doch „ausschloss“, aber weiter an den Sitzungen teilnehmen ließ. Damit hat das Parlament bis dahin keine seiner angeblichen Entscheidungen rechtswirksam beschließen konnte – danach auch nicht! Aber das Oberste Gericht durfte sich dann auch nicht dauerhaft an die Stelle des Parlaments setzen, etwa für die Bestätigung des Haushalts, weil die Generalstaatsanwältin – mit unserem Bundesanwalt vergleichbar, aber mit weitaus mehr Rechten -, dagegen Einspruch erhoben hatte. Das sind typische Probleme eines Rechtsstaats, aber nicht einer Diktatur.
16 … und will jetzt die Verfassung zu seinen Gunsten ummodeln lassen …
Maduro will in erster Linie die Form der Rechtsstaatlichkeit wahren und den Konflikt in friedliche, zivilisierte Bahnen lenken – und für den Fall der Fälle will er die Sozialprogramme („Missiones“) unter den Schutz der Verfassung stellen.
17 … indem er eine Verfassung gebende Versammlung einberief, …
Präsident Maduro hat lediglich im Rahmen seiner Aufgaben, Rechte und Pflichten die Wahl einer Verfassung gebenden Versammlung („Constituyente“) nach Artikel 348 der Verfassung angeordnet. Wer dort hinein gewählt wird, das hängt von den WählerInnen ab.
18 … was er ohne das Volk zu befragen nicht durfte.
Artikel 348 der geltenden venezolanischen Verfassung besagt das nicht, und der Wille des Volkes wird ja in der Wahl der Mitglieder der „Constituyente“ und deren Arbeitsergebnissen zum Ausdruck kommen, die danach in einer Volksabstimmung dem Votum des Volkes unterliegen.
(Ein solches hat es im Übrigen in der Bundesrepublik Deutschland noch nie gegeben, obwohl Artikel 146 des Grundgesetzes das für den Fall einer staatlichen Wiedervereinigung Deutschlands ausdrücklich vorschrieb. Die jetzige Form des Artikel 146 lautet: „Dieses Grundgesetz, …, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ Bisher steht eine solche aus, – im Gegensatz zur Verfassung der Bolivarischen Republik Venezuela, die in einer Volksabstimmung mit über 70% Zustimmung angenommen wurde.)
Exkurs: Artikel 348 der geltenden venezolanischen Verfassung lautet: „Die Initiative zur Einberufung der Verfassung gebenden Nationalversammlung kann ergriffen werden vom Präsidenten oder der Präsidentin der Republik mit dem Ministerrat, von der Nationalversammlung durch einen mit der Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder verabschiedeten Beschluss, den versammelten Gemeinderäten mit den Stimmen von zwei Dritteln ihrer Mitglieder oder von fünfzehn Prozent der im Personenstands- und Wahlregister eingetragenen Wähler und Wählerinnen.“
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