Prof. Dr. Gregor Schirmer ist Autor des Buchs: „Deutsche Grenzen und Territorien von 1815 bis 1990. Eine völkerrechtliche Inventur“. Der international bekannte Völkerrechtler setzt sich in seiner 175 Jahre umspannenden Inventur mit der Haltung des deutschern Imperialismus und seiner Vorformen zum Völkerrecht auseinander.
Ein völkerrechtlich markantes Ereignis der BRD-Rechtsgeschichte mit Bezug zur DDR ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1973. Am 31. Juli 1973 urteilte das Karlsruher Gericht zum Grundlagenvertrag zwischen der BRD und der DDR: „Das Grundgesetz […] geht davon aus, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist. … Das Deutsche Reich existiert fort. […] Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert.“
Dieser aggressive Standpunkt des deutschen Imperialismus fand seine „Belohnung“ und praktisch-politische Akzeptanz mit dem Anschluss der DDR nach Artikel 23 GG. Eine „Wiedervereinigung“ gab es nicht.
Schirmer arbeitet heraus, dass diese Rechtsauffassung zwingend die Nichtanerkennung der Beschlüsse des Potsdamer Abkommens zur endgültigen Beendigung des Deutschen Reiches einschließt. Bestritten wird damit die „Vernichtung des Aggressors als Staat und Völkerrechtssubjekt“.
Bei alldem geht es nicht um juristische Spitzfindigkeiten einer grauen Vorzeit. Schirmer im Interview: „Was Deutschland betrifft, habe ich in meinem Buch gezeigt, dass wir wachsam sein müssen. Es gibt immer noch den Standpunkt bei ernsthaften Völkerrechtlern, dass die Grenzfrage im Osten im Grunde genommen ein aggressiver Akt der Sowjetunion und Polens war, der von Deutschland nur um des lieben Friedens willen akzeptiert wird. Wir werden es nicht gewaltsam ändern, ist der Standpunkt.“*
Und weiter zum Zwei-plus-Vier-Vertrag und dem polnisch-deutsche Grenzvertrag: „Sie sprechen zwar davon, dass diese Grenzen endgültig seien, aber die Rechtsgrundlage dieser Endgültigkeit, die bleibt offen. Die Rechtsgrundlage ist die Aggressionshandlung des Deutschen Reiches gegen die Sowjetunion und gegen Polen und gegen andere Staaten. Das akzeptiert die offizielle Bundesrepublik keineswegs.“
Wir erleben derzeit eine neue Stufe des Strebens des deutschen Imperialismus nach einer Weltmachtrolle. Juristische Grundlagen dafür wurden frühzeitig geschaffen und immer gepflegt. Gregor Schirmers aufklärendes Buch kommt zur rechten Zeit.
* Hier ein Beispiel dafür, wie die Diskussionen beginnen, „erlittenes Unrecht gewaltfrei zu ändern“.
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