Liebe Freidenkerin, lieber Freidenker, liebe Freunde,
wir laden ein zu unserer nächsten „Berliner Runde – Freidenker im Gespräch“
am Mittwoch, den 10. Februar 2016, 18.00 Uhr
im Klub der Volkssolidarität Torstr. 203 – 205, 10115 Berlin*
„Juristische und praktische Probleme der Menschenrechte“
Referent: Prof. Dr. Erich Buchholz
Moderation: Elke Zwinge-Makamizile
Reichern wir den Begriff „Menschenrechte“, der z.T. missbraucht wird, mit Inhalt an! Wir erwarten Euch zu einer spannenden und fundierten Diskussion zu folgenden Schwerpunkten und Fragestellungen:
Erich Buchholz, Jurist, war langjährig an der Humboldt-Universität tätig. Mit zahlreichen Publikationen setzte er seine Tätigkeit als streitbarer Rechtswissenschaftler auch seit 1990 fort. Nähere biografische Angaben siehe beim Kai-Homilius-Verlag sowie bei Wikipedia.
Mit solidarischen Grüßen
Uta und Edi Mader
im Auftrag des Leitungskollektivs
(*S1-, S2-, S25-Oranienburger Str., U6-Oranienburger Tor)
Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
PRÄAMBEL
Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,
da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, daß einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt,
da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen,
da es notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern,
da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Fortschritt und bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu fördern,
da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken,
da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist,
verkündet die Generalversammlung
diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbst wie auch durch die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten.
Artikel 1
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen. Siehe http://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf
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