Landesverband Berlin im
Deutschen Freidenker-Verband e.V.

Babylon-Vorverkauf wieder eröffnet

Freitag, 08. Dezember 2017 von Webredaktion

Nach der Gerichtsentscheidung vom 7.12.2017 ist der Vorverkauf für die Verleihung des Kölner Karlspreises für engagierte Literatur und Publizistik an Ken Jebsen im Berliner Babylon, Rosa-Luxemburg-Platz, am 14.12. wieder eröffnet:

http://www.babylonberlin.de/ticketonline.htm

(dort zum Datum 14.12. scrollen – Titel „5. Kölner Karlspreis für engagierte Literatur“)

Wir sehen uns bei der Preisverleihung und bei der Kundgebung „Demokratie und Meinungsfreiheit verteidigen“ am 14.12. um  16 Uhr auf dem Rosa-Luxemburg-Platz.

Mehr Infos hier:

NRhZ-Pressemitteilung: Urteil macht den Weg frei für die Verleihung des Kölner Karlspreises an Ken Jebsen am 14. Dezember im Babylon
Erfolg vor Gericht
NRhZ 640 vom 07.12.2017
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=24420

Berlin, 14.12.2017: Kölner Karlspreis für Engagierte Literatur und Publizistik der Neuen Rheinischen Zeitung an Ken Jebsen
KenFM – ein „Organ der Demokratie“
NRhZ 634 vom 25.10.2017
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=24255

Mit den Versuchen, die Karlspreisverleihung an Ken Jebsen zu verhindern:
Eine starke Bewegung für Demokratie und Meinungsfreiheit ist entstanden
NRhZ 638 vom 22.11.2017
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=24347

Anlässlich der Attacken auf die Karlspreisverleihung an Ken Jebsen: Kundgebung am 14.12.2017 in Berlin
Demokratie und Meinungsfreiheit verteidigen
NRhZ 639 vom 29.11.2017
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=24371

Erfolg vor Gericht

Freitag, 08. Dezember 2017 von Webredaktion

Urteil macht den Weg frei für die Verleihung des Kölner Karlspreises an Ken Jebsen am 14. Dezember im Babylon

Das Amtsgericht Berlin-Mitte hat am Donnerstag, 7.12.2017, in der Sache NRhZ ./. Babylon zugunsten des Antrags auf einstweilige Verfügung geurteilt. Die auf Druck des Berliner Senats erfolgte Absage der Preisverleihungsveranstaltung am 14.12.2017 im Berliner Kino Babylon war rechtswidrig und muss zurück genommen werden. Das heißt: die Neue Rheinische Zeitung wird den Kölner Karlspreis für engagierte Literatur und Publizistik am 14. Dezember ab 18 Uhr im Babylon am Rosa-Luxemburg-Platz im Rahmen einer dreistündigen Festveranstaltung an Ken Jebsen verleihen.

Die Absage der Veranstaltung seitens des Babylon war wie folgt begründet worden: „Aufgrund des ausgeübten Drucks des Berliner Senats musste meine Mandantin (Babylon) konsequenter weise Ihnen (NRhZ) gegenüber die Absage erklären… Hervorzuheben ist dabei, dass der Senat seinerseits auf starken Druck von Presse und anderen Verbänden reagierte und diesen Druck eben auf meine Mandantin (Babylon) übertrug.“ Auch von anonymen Drohungen gegen das Babylon als Institution wie auch gegen seinen Geschäftsführer als Person ist in der Absagebegründung die Rede. Diese und weitere nachgeschobene Begründungen rechtfertigen laut Gericht die Absage nicht. Der Vertrag ist einzuhalten.

Insofern ist das Urteil ein Plädoyer, sich auf Zensur hinauslaufendem Druck aus Politik, Medien und Verbänden nicht zu beugen. Demokratie und Meinungsfreiheit dürfen nicht den Interessen der wenigen Mächtigen geopfert werden. Politik – insbesondere Politik, die sich als links versteht – darf sich nicht in deren Dienst stellen. In diesem Zusammenhang benutze diffamierende Begriffe sind keine Argumente. Oskar Lafontaine bezieht in Sachen Karlspreisverleihung aktuell Stellung und bringt es klar zum Ausdruck: „Begriffe wie ‚Verschwörungstheoretiker‘ oder auch ‚Querfront‘ stammen aus dem Arsenal der Geheimdienste.“ Sie sind dazu geschaffen, die Aufklärung imperialer Verbrechen und Bündnisse, die sich dagegen richten, zu torpedieren. Es ist geboten, sich jeglichen offenen oder verdeckten Maßnahmen der Verleumdung zu widersetzen. Deshalb heißt es auf dem Berliner Rosa-Luxemburg-Platz am 14.12. ab 16 Uhr bei der von NRhZ in Kooperation mit KenFM veranstalteten Protest-Kundgebung: „Demokratie und Meinungsfreiheit verteidigen“.

Wer sich nicht heute Diffamierung, Verleumdung und Denunziation widersetzt, kann schon morgen in noch üblerer Weise zur Zielscheibe werden.

Pressemitteilung auch hier:

NRhZ-Pressemitteilung: Urteil macht den Weg frei für die Verleihung des Kölner Karlspreises an Ken Jebsen am 14. Dezember im Babylon
Erfolg vor Gericht
NRhZ 640 vom 07.12.2017
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=24420

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