Mittwoch, 23. Dezember 2020 von Webredaktion
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Prof. Dr. Erich Buchholz
08.02.1927 – 11.12.2020 |
Wir trauern um unseren Genossen Prof. Dr. Erich Buchholz, der am 11. Dezember 2020 im Alter von 93 Jahren verstarb. Erich Buchholz war unter anderem der erste Landesvorsitzende des Berliner Freidenker-Verbandes.
Als eine erste Würdigung des bedeutenden Rechtsgelehrten, Anwalts, Streiters für Humanität und Gerechtigkeit möchten wir hier einen Artikel in Erinnerung rufen, den er zum 20. Jahrestag der Annexion der DDR schrieb; er erschien im „Freidenker“ Nr. 2 – 10.Juli 2010 und vergleicht die Grundrechte in der DDR mit denen in der BRD. Das Ergebnis lässt sich mit folgenden Sätzen aus dem Artikel zusammenfassen: „Der Rückfall in eine weit zurückliegende Vergangenheit im Gefolge des Anschlusses an die BRD ist für die DDR-Bürger besonders krass. Es handelt sich um einen in der Rechtsgeschichte einmaligen Rückfall.“
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„Rechtsstaat“ – Eine Bilanz nach 20 Jahren
Von Erich Buchholz
Die Freidenker und ihre verschiedenen Vorläufer, so die Aufklärer, gehörten stets zu den aufgeschlossenen progressiven Kräften der Gesellschaft. Das war in der DDR nicht anders, unabhängig von einer Einbindung in politische Parteien oder Organisationen.
Viele von ihnen erkannten – oder erahnten – im Laufe des Jahres 1990 immer deutlicher, was mit der von Bonn angezielten Annexion der DDR auf die DDR-Bürger zukommen würde. Zwei Jahrzehnte nach dem maßgeblichen Datum des „Beitritts“ der DDR „zum Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland“, dem 3. Oktober 1990, darf Bilanz gezogen, was dieser Anschluss an die BRD, für die Bürger der DDR, auch die dortigen Freidenker, brachte. Soweit in diesem Jahre dazu von maßgeblichen Kräften der BRD, auch Medien, Meinungsumfragen oder soziologische Teiluntersuchungen vorgelegt werden, um den Beitritt zu feiern, ist über die politische Absicht hinaus der sie beherrschende Subjektivismus der Befragten und der Interviewer nicht zu übersehen. Auch soweit es sich nicht bloß um primitive Hetze gegen die DDR handelt, tun Freidenker gut daran, solchem Material mit gebührendem Vorbehalt und mit Skepsis zu begegnen. Demgegenüber vermag der Jurist eine objektive, über jeden Zweifel erhabene und jederzeit nachweisbare Bilanz vorzulegen, da er die geschriebenen, für jedermann nachlesbaren Gesetze, vor allem den Wortlaut des Grundgesetzes (GG) und der Verfassung der DDR zum Ausgangspunkt seiner Untersuchung machen kann.
Hier geht es darum, welche Rechte, vornehmlich welche Grundrechte die DDR-Bürger bis zum 3.10.1990 hatten und auch nach diesem Tage noch behielten, welche sie nicht mehr haben, und welche sie mit diesem Tage erlangten. All dies wurde im Einzelnen in meinem in diesem Jahre im Wiljo Heinen-Verlag erscheinenden Büchlein untersucht; es ist dort nachlesbar. Hier kann nur ein knappes Resumée wiedergegeben werden. Danach ist Folgendes als sicher festzustellen:
Grundrechte
Politische und Bürgerrechte haben die DDR-Bürger durch den Beitritt nicht gewonnen, die diese Grundrechte betreffenden Bestimmungen in den Artikeln 2 – 17 GG und in der DDR-Verfassung von 1968 stimmen substantiell überein.(1) Daher ist auch kein Verlust bei den Grundrechten eingetreten. Dabei muss ich aber betonen, dass das umfassende Freiheitsrecht des Art. 2 GG und das Recht der freien Berufswahl nach Art. 12 GG mangels hinreichender finanzieller Voraussetzungen für die „Neu-Bürger“ keine praktische Bedeutung erlangen konnten (wie das die meisten „Alt-Bürger“ schon länger kennen).
Demgegenüber sind massenhafte Rechtsverluste festzustellen: Als erstes nenne ich den Verlust des umfassenden Grundrechts der politischen Mitwirkung in Staat und Gesellschaft gemäß Art. 21 und die weitreichenden Rechte der Gewerkschaften in den Art. 44/45 der DDR-Verfassung. Demgegenüber reduziert sich die viel gepriesene Demokratie der BRD erklärtermaßen auf eine „repräsentative Demokratie“, unter prinzipieller Ablehnung einer unmittelbaren Demokratie, demgemäß auch von Volksentscheiden auf Bundesebene. (2)
Diese Demokratie beschränkt sich – im Gegensatz zu der in der DDR allüberall erlebbar gewesenen Demokratie (ob am Arbeitsplatz, in den Wohngebieten, bei der Vorbereitung von Beschlüssen der Volksvertretungen, insbesondere von für den Alltag der Bürger wichtigen Gesetzen) nach dem GG darauf, dass die Bürger alle vier Jahre die ihnen von den politischen Parteien präsentierten Kandidaten wählen dürfen. (3)
Mit der Stimmenabgabe erschöpfen die Bundesbürger ihr Wahlrecht – bis zur nächsten Wahl zum Bundestag! (4) In der BRD besteht somit bestenfalls eine „Parteiendemokratie“. Demgegenüber waren in der DDR nicht nur Vertreter politischer Parteien, sondern auch solche zahlreicher demokratischer Organisationen (vom FDGB bis zum Kulturbund) wählbar; die Kandidaten wurden in Volksversammlungen auf „Herz und Nieren“ geprüft; ihnen konnten Wähleraufträge erteilt werden, über deren Erfüllung sie Rechenschaft abzulegen hatten.
Soziale Menschenrechte
Schwerwiegend sind vor allem die Verluste sämtlicher sozialer, ökonomischer und kultureller Menschenrechte, die als Grundrechte von der DDR Verfassung garantiert waren: sie fallen letztlich auch materiell – finanziell enorm ins Gewicht.
Zu diesen Grundrechten gehörten als erstes das Recht auf Arbeit (einschließlich gesicherten Arbeitsplatzes und Lohnes), das die DDR-Bürger vor massenhafter und permanenter Dauerarbeitslosigkeit bewahrte; zweitens das Recht auf (praktisch kostenlose) Bildung, und zwar allgemeiner wie auch beruflicher Ausbildung, das Recht auf unentgeltliche Versorgung bei Krankheit, Unfall, Invalidität und im Alter, das Recht auf (sicheren, bezahlbaren) Wohnraum und andere mehr.
Angedeutet sei hier nur, dass der dauerhafte Verlust dieser Grundrechte in alle überschaubare Zukunft – inzwischen über 20 Jahre – sich für jeden einzelnen DDR-Bürger in einer erheblichen Größenordnung auswirkt (mehrere 1000 Euro im Durchschnitt wären nicht zu hoch gegriffen); für die DDR-Bürger insgesamt dürfte von finanziellen Einbußen in Milliardenhöhe zu sprechen sein. So sieht die Wirklichkeit der seinerzeit von Kohl versprochenen „blühenden Landschaften“ aus!
Darüber hinaus verloren die Bürger ihre bürgernah und bürgerfreundlich, verständlich und nachvollziehbar gestalteten Gesetze. An deren Stelle traten ganz überwiegend Gesetze und Gesetzbücher aus der Kaiserzeit – teilweise etwas modernisiert. Besonders deutlich ist der Verlust der DDR-Gesetze auf den Gebieten des Arbeits-, des Wohnungsmiet- und des Familienrechts. Bereits am 1. Mai 1950 (wenige Monate nach der Gründung der DDR) war ein maßgeblich von den Gewerkschaften vorbereitetes Arbeitsgesetzbuch erlassen worden; später folgten aktualisierte Gesetzbücher; alle waren beispiellos arbeitnehmerfreundlich. Die BRD hat bis heute kein Arbeitsgesetzbuch. Zwangsläufig dominieren deshalb im bundesdeutschen Arbeitsrecht Unübersichtlichkeit, Zersplitterung und Richterrecht; letztlich Zufall und Ungewissheit im Prozess.
Die von diesem Mangel Betroffenen sind die (ökonomisch schwächeren) „Arbeitnehmer“, davon profitieren die (ökonomisch stärkeren) „Arbeitgeber“. Die DDR-Bürger als Arbeitnehmer fielen aus einem für sie beispiellos guten Recht in große Rechtlosigkeit.
Auch das Zivilgesetzbuch (ZGB) mit einem besonders ausgewiesenen Wohnungsmietrecht, war als Ganzes außerordentlich bürgerfreundlich, das Wohnungsmietrecht ohne Beispiel mieterfreundlich. Gemäß der bereits durch die Verfassung von 1949 gewährleisteten Gleichberechtigung der Frau und der Gleichstellung von ehelichen und unehelichen Kindern wurde – gemeinsam mit den Bürgern – schrittweise ein sehr fortschrittliches Familienrecht gestaltet.
Justizsystem
Dem entsprach ein bürgerfreundliches Justizsystem (5). Die (staatlichen) Gerichte in der DDR waren Gerichte des Volkes (die Richter wurden gewählt); die Urteile wurden tatsächlich „Im Namen des Volkes“ gesprochen. Darüber hinaus sprachen Gesellschaftliche Gerichte Recht; die Bürger waren in vielen Formen am Wirken der Justiz beteiligt, um Rechtsstreitigkeiten und Rechtsverletzungen samt den sie bedingenden sozialen Ursachen dauerhaft zu lösen.
Das Justiz- und Rechtswesen in der DDR war auch deshalb so bürgerfreundlich, weil die anfallenden Kosten außerordentlich gering waren. Nun fielen die DDR-Bürger unter ein bürgerfeindliches, undurchsichtiges, kompliziertes und unverständliches Rechts- und Justizsystem, das in seinen Grundzügen aus der Kaiserzeit stammt.
Infolge der großen Unübersichtlichkeit und Unverständlichkeit dieses Rechts mussten und müssen sich die DDR-Bürger, um nicht völlig rechtlos zu bleiben, die Unterstützung eines Rechtsanwalts erkaufen. Sie werden nun von einer Kostenlawine in Gestalt der Gerichtskosten und der Anwaltsgebühren überrollt. So haben sie für den Beitritt „Sonderopfer“ zu erbringen. Der Rückfall in eine weit zurückliegende Vergangenheit im Gefolge des Anschlusses an die BRD ist für die DDR-Bürger besonders krass. Es handelt sich um einen in der Rechtsgeschichte einmaligen Rückfall.
Staat und Kirche
In einem Beitrag für eine Zeitschrift der Freidenker ist die augenfällige Tatsache hervorzuheben, dass die in Jahrhunderten erkämpfte Trennung von Staat und Kirche durch die Wiedereinführung der unheiligen Allianz von „Thron und Altar“ (6) rückgängig gemacht wurde.
In der DDR hatten sich die beiden christlichen Großkirchen gemäß alten Forderungen der Arbeiterbewegung (7) auf den ihnen als Glaubensgemeinschaft zukommenden normalen Platz in der Gesellschaft zurückgezogen. Gem. Art. 49 der DDR-Verfassung hatte jeder Bürger das Recht, sich zu einem religiösen Glauben – und zwar nicht nur zu einem christlichen! – zu bekennen und sich in Religionsgemeinschaften zusammenzuschließen. Diese durften ihre Angelegenheiten in Übereinstimmung mit der Verfassung und den gesetzlichen Bestimmungen der DDR selbst ordnen – und zwar auch, wie ihre Mitglieder Beiträge für ihre Religionsgemeinschaft entrichten. (8) Für uns Freidenker und andere Bürger, die sich nicht zum christlichen Glauben bekennen, ist der Vorgang des Herbstes 1990 besonders bösartig. In dem riesigen, mehr als 1000 Seiten umfassenden Paket des Einigungsvertrages (EV) verpackt, wurde auch ein Kirchensteuergesetz der DDR untergeschoben, so dass mit der Beschlussfassung über den EV auch dieses Gesetz – ohne den normalen parlamentarischen Gesetzgebungsweg durchlaufen zu haben, in Kraft trat. (9)
Erinnern wir uns: Als am 20. September 1990 – keine zwei Wochen vor dem Vollzug des Beitritts! – das Gesetz zum EV in der Volkskammer zur Abstimmung stand, hatten deren Abgeordnete nach dem von Bonn diktierten Procedere nur die Möglichkeit, dem EV en bloc zuzustimmen oder dagegen oder sich der Stimme zu enthalten. Eine Erörterung des Kirchensteuergesetzes – wie auch anderer im Paket des EV eingepackter Gesetze – war absolut unmöglich. Die Problematik und die Gemeinheit dieses Kirchensteuergesetzes der DDR, das sich nur auf solche „Religionsgesellschaften“ bezieht, die – nach bundesdeutschem Recht (!) (10) – „Körperschaften des öffentlichen Rechts“ sind, (11) gegenüber den DDR-Bürgern bestanden nicht nur in dieser extrem undemokratischen Art der Gesetzgebung, sondern auch darin, dass DDR-Bürger, die keiner der beiden christlichen Großkirchen angehörten, nach den Vorschriften dieses Kirchensteuergesetzes (12) grundlos finanziell belastet wurden.
Wie in der BRD usus übernahm der Staat – in Gestalt seiner Finanzämter – für Fremde, für die Kirchen, kostenlos eine behördliche Dienstleistung mit allen steuerrechtlichen Konsequenzen (13) zu Lasten der Bürger. Hinzu kam, dass bezüglich der Kirchensteuerzahlungspflicht eine Umkehr der Beweislast eingeführt wurde. Normalerweise haben Vereinigungen die Nachweispflicht dafür, dass jene, von denen man Geld haben möchte, diesem Verein rechtskräftig beigetreten und nicht rechtskräftig ausgetreten sind. Nach dem Kirchensteuergesetz ist es faktisch umgekehrt: Der Bürger muss nachweisen, dass er in einem traditionell christlichen Land (14) keiner der beiden (christlichen) Großkirchen angehört. Da viele DDR-Bürger (und erst recht ihre Kinder) niemals einer dieser beiden Großkirchen angehört hatten, besaßen sie selbstverständlich keine Urkunde, keinen Beleg über einen Austritt aus der Kirche. Kraft des EV gerieten aber alle DDR-Bürger unter die Vermutung (Generalverdacht?), „der Kirche“ anzugehören oder – irgendwann einmal – angehört zu haben. Tatsache ist, dass viele DDR-Bürger durch dieses Kirchensteuergesetz eine Menge von Problemen und Kosten hatten, um gegen die Unterstellung Kirchenmitgliedschaft angehen zu können. Ja, sogar arbeitslos Gewordenen wurde und wird automatisch Kirchensteuer abgezogen, ein Versuch, sich dagegen gerichtlich zur Wehr zu setzen, schlug fehl. Diese völlig undemokratische und abartige Gesetzgebung ist ein besonders eklatantes Beispiel für die wiedererstandene unheilige Allianz von Altar und Thron, der die DDR-Bürger ungefragt diktatorisch unterworfen wurden. Wir haben es muss man aussprechen – gegenüber den DDR-Bürgern mit einer spezifischen „Bestrafung“ derjenigen zu tun, die es gewagt hatten, nicht einer der beiden christlichen Großkirchen anzugehören oder angehört zu haben. Demgegenüber erleben wir seit 1990, ebenfalls auch zulasten der DDR-Bürger, eine beispiellose Privilegierung dieser beiden christlichen Großkirchen durch den Staat. Dass die Medien über die Kirchen in einem völlig unverhältnismäßigen Umfang berichten, als wären fast alle Bürger dieser Republik gläubige Christen, rundet das Bild ab. Wir DDR-Bürger sind im Gefolge der Annexion unseres Staates genötigt, in einem de facto christlichen Religionsstaat zu leben!
Schule und Kirche
Ein weiteres Beispiel für den ganz massiven historischen Rückfall in die Kaiserzeit ist im Bereich des Schulwesens festzustellen. Das GG und die Bundesrepublik haben beim Schulwesen nicht an die Errungenschaften der Weimarer Republik und ihrer Verfassung angeknüpft.
Zwar werden im Grundgesetz bezüglich der Religionsgemeinschaften durch Art. 140 die einschlägigen Bestimmungen der Weimarer Verfassung (Art. 136 – 139 sowie 141) (15) wiederholt und deren Geltung unter dem Grundgesetz bekräftigt. Mehr aber auch nicht! In der DDR war gemäß dem Prinzip der Trennung von Staat und Kirche und der Gewährleistung der Glaubensfreiheit im Art. 39 unsrer Verfassung selbstverständlich, dass Religionsunterrichts nach Belieben von den kirchlichen Gemeinschaften außerhalb der Schule in den Räumen der Kirche durchgeführt werden konnte und wurde. Diese den Ideen der Aufklärung gemäße Selbstverständlichkeit war in der DDR Realität.
Nun wurde wieder ein System eingeführt, das aus der Kaiserzeit stammt; denn die Weimarer Republik hatte ausdrücklich weltanschauliche Schulen zugelassen und arbeiten lassen, bis die Nazis sie 1933 verboten. Der praktizierte (christliche) Religionsunterricht wird ja nicht als Lehre über Religionen, ihre Entstehung und die Religionsgeschichte durchgeführt, sondern als „Christenlehre“, als Glaubenslehre, als Verbreitung eines Glaubens. Dergleichen „Lehre“ kann niemals Gegenstand eines wissenschaftlich begründeten Unterrichts sein und hat daher an
staatlichen Schulen nichts zu suchen. Wird er dort zugelassen, ist dies der Beweis, dass dieser Staat ein (christlicher) Religionsstaat ist!
Das GG selbst erklärt sich dazu nicht! Verschämt übernimmt es aus der Weimarer Reichsverfassung (per Art. 140 GG) den Art. 137 Abs. 1 mit der klaren Aussage: „Es besteht keine Staatskirche.“ In namhaften Kommentaren ist zu lesen: „Das Verhältnis von Staat und Kirche steht in einer spezifisch deutschen (16) geschichtlichen Kontinuität. Es ist nicht durch strikte Trennung und Indifferenz (Laizismus), sondern durch eine ‚balancierte Trennung‘ gekennzeichnet.“ Das lasse Raum für „wechselseitige Zugewandtheit“ und Kooperation! Wie auch bei anderen bundesdeutschen juristischen Aussagen in Gesetzen und Richtersprüchen werden klare Worte vermieden. Man scheut sich, im 21. Jahrhundert zuzugeben, welchen ganz offiziellen Einfluss „die Kirche“, d. h. die beiden christlichen Großkirchen, im Staat und auf ihn hat!
Im Schulwesen gilt in den Ländern Bremen und Berlin, die damals am 1.1.1949 eine andere Regelung hatten, die Ausnahmeregelung des Art. 141, die sog. Bremer Klausel; nur in diesen – aus der Reihe tanzenden – beiden Ländern ist Religionsunterrichts kein ordentliches Lehrfach.
Im Übrigen ist in der BRD nach Art. 7 Abs. 3 GG Religionsunterricht in öffentlichen Schulen (mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen) ordentliches Lehrfach! Das muss man sich im einundzwanzigsten Jahrhundert vor Augen führen! Der Rückfall in die Vergangenheit, die Kaiserzeit ist unübersehbar. Der Rückfall kommt auch darin zum Ausdruck, dass Art. 7 Abs. 4 GG das Recht zur Errichtung von privaten Schulen ausdrücklich gewährleistet.
Auch ohne besondere soziologische Analyse liegt auf der Hand, dass Schüler privater Schulen solche sind, deren Eltern diesen besonderen, kostspieligeren Schulbesuch zu bezahlen vermögen; die private Schule dient als solche der Aufrechterhaltung der sozialen Unterschiede und Gegensätze. Lediglich die Vorschulen der Kaiserzeit, d. h. jener Schulen, die privilegierte Kinder an Stelle der Volksschulen unmittelbar zum Gymnasium oder gleichgestellten höheren Lehranstalten führen, bleiben, wie bereits durch die Weimarer Verfassung abgeschafft.
Es ist daher festzustellen: Über den enormen Rechtsverlust für alle DDR-Bürger hinaus, der einen gravierenden Rückfall in die Kaiserzeit markiert, haben die Freidenker der DDR und alle nicht an die Religionen der beiden christlichen Großkirchen gebundenen Bürger des Beitrittsgebietes zusätzliche gravierende Nachteile und Verluste im Gefolge der Annexion der DDR
durch die BRD erlitten. Müssen wir Freidenker nun an unsere Bestrebungen und Kämpfe der Kaiserzeit anknüpfen, um wenigstens das zu erreichen, was uns schon
Weimar bot?
Anmerkungen
(1) Natürlich ist die Zuordnung und Einbindung der betreffenden
Grundrechte unterschiedlich wie auch die Terminologie.
(2) Nach Art. 29 GG sind auf Bundesebene Volksentscheide nur in Fällen
der Neugliederung des Bundesgebietes, wenn es um Länder geht,
vorgesehen.
(3) Die dann gewählten Abgeordneten sind nach Art. 38 GG
nicht an Aufträge gebunden, auch nicht an solche ihrer Wähler, und nur
ihrem Gewissen(!!?) unterworfen.
(4) Sie geben ihre Stimme im Wahllokal wie einen Mantel an der Garderobe
ab. (Tucholski).
(5) Näheres dazu siehe in „Justizsystem“, ebenfalls im Wiljo
Heinen-Verlag 2010.
(6) Die Stelle des „Thrones“ von Kaisern und Königen haben vornehmlich
CDU-Kanzler, jüngst eine Pfarrerstochter als Kanzlerin, eingenommen.
(7) Ich nenne hier nur das Erfurter Programm der SPD von 1891.
(8) Dabei darf nicht vergessen werden, in welchem erheblichen Umfang der
Staat DDR finanzielle Aufwendungen für die Kirchen erbrachte, für den
Wiederaufbau ihrer durch den Krieg zerstörten Kirchen, für die
Ausbildung von Theologen usw.
(9) Dieses Gesetz ist wie auch einige andere Gesetze – nicht in einem
ordnungsgemäßen gesetzgeberischen parlamentarischen Verfahren
vorbereitet worden, sondern den Abgeordneten der letzten Volkskammer
buchstäblich untergeschoben worden. Dieses Gesetz war also überhaupt
kein Gegenstand parlamentarischer Aufführung, wurde aber in Kraft
gesetzt.
(10) Auch in dieser Vermischung der Rechtsordnungen der DDR und der BRD
kommt die Ungeheuerlichkeit dieses Gesetzes zum Ausdruck: In einem
Gesetz der Noch-DDR werden elementare Begriffe des bundesdeutschen
Rechts zur Grundlage der weiteren Regelungen genommen!
(11) Außer den beiden christlichen Großkirchen werden auch die „jüdischen
Kultusgemeinden“ dazu gerechnet.
(12) Dazu gehört z. B. auch die gesetzliche Verpflichtung des
„Arbeitgebers“ zur Einbehaltung und Abführung der Kirchensteuer ihrer
„Arbeitnehmer“ an die Finanzämter. Der Rechtsweg zu den
Verwaltungsgerichten wurde durch § 14 zugelassen. Nach § 20 war dieses
Noch-DDR-Gesetz ab 1.1.1991 zu vollziehen!
(13) Bei einer „Steuer“ – die nicht nur ein nach dem Privatrecht BGB) zu
entrichtender Mitgliedsbeitrag ist – unterfällt der Bürger allen
Konsequenzen einer Verletzung des Steuerrechts, etwa im Fall des
Verschweigens steuerlich erheblicher Angaben, ggfs. einer
steuerrechtlichen Strafbarkeit.
(14) Wovon die Präambel des GG mit dem christlich motivierten
Einleitungssatz „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott“ ( Allah
und andere Götter anderer Religionen sind ja offensichtlich nicht
gemeint!) ausgeht.
(15) Der ausgelassene Art. 140 der Weimarer Reichsverfassung lautet: „Den
Angehörigen der Wehrmacht ist die nötige freie Zeit zur Erfüllung ihrer
religiösen Pflichten zu gewähren.“
(16 )Die DDR, die insoweit nur die Forderungen der deutschen
Arbeiterbewegung verwirklichte, ist also nicht deutsch; sie wurde ja
stets als etwas Fremdes am deutschen Volkskörper desavouiert!
Samstag, 05. Dezember 2020 von Webredaktion
Schluß mit den Provokationen gegen Russland und China durch die deutsche Politik!
Rede von Ingrid Koschmieder (Deutscher Freidenker-Verband) auf der Berliner Friedenstour am 28.11.2020 anläßlich der Aktionswoche „Abrüsten statt Aufrüsten“.
Hallo! Warum stehen wir hier? Mit unserem Corso möchten wir, Berliner Friedensbewegte, darauf aufmerksam machen, dass in knapp zwei Wochen, am 11.12.2020, im Bundestag über den Haushalt (Staatsausgaben) für das nächste Jahr entschieden wird. Knapp 47 Milliarden Euro Steuergelder sollen laut Plan der Regierungskoalition für Rüstung und Militär verwendet werden. Das bedeutet, trotz Wirtschaftseinbruch in diesem Ressort einen Zuwachs von über 1,7 Milliarden zum Vorjahr. Sie nennen es Sicherheit und Verteidigung.
Wir normalen Leute haben mit Covid19 eigentlich schon genug Probleme. Noch ist nicht klar, wie lange die Pandemie dauert! Oder wie einschneidend die weltweiten Folgen von Corona für uns sein werden. Und welche sozialen und wirtschaftlichen Härten die Politik hier am Ende für zumutbar hält! Auch deswegen hat sich die Friedensbewegung entschlossen in vielen Städten Alarm zu schlagen. Trotz Wirtschaftskrise und pandemiebedingten Einschränkungen, sollen vom nächsten BT-Haushalt fast 10% verwendet werden, um Militär und Aufrüstung zu „stärken“, wie „Verteidigungs“-ministerin Kramp-Karrenbauer es so gern ausdrückt.
Dafür ist beispielsweise geplant, bereits für Überwachungsflüge genutzte Drohnen zu bewaffnen, d.h. mit Raketen auszustatten. Angeblich zur Sicherheit der Bundeswehrsoldaten in Auslandseinsätzen. Dumm nur, dass bekannt ist, dass seit vielen Jahren kein einziger Soldat direkt im Einsatz getötet wurde. Durch Selbstmorde aber schon. Wozu also bewaffnete Drohnen? Weil andere in der Nato sie auch haben? Weil Rüstungslobbyisten erfolgreich waren? Um als Militär Herr über Leben und Tod über die da unten in armen Ländern wie Afghanistan, Mali und Syrien spielen zu können?
Milliarden Euro sind auch für ein besonderes Lieblingsthema der deutschen Politik reserviert, für die Fortführung der „Nuklearen Teilhabe“! Die Deutschen dürfen ja eigentlich gar keine Atomwaffen haben, schon die alte BRD trat 1969 dem Atomwaffensperrvertrag bei – und das ist gut so! Aber die USA machen den Atombombeneinsatz möglich, indem sie mit deutscher Genehmigung Atombomben bei uns lagern. Wenn die USA eines Tages das Zeichen geben, dürfen dafür trainierte Bundeswehrpiloten die Bomben in einem Kamikaze-Job nach Russland tragen, was mutmaßlich den dritten Weltkrieg auslöst. Die jetzigen Trägerflugzeuge gelten als in 5 Jahren zu alt und so braucht es neue Bomber, die praktischerweise in den USA zu kaufen sind, was die transatlantischen Bindungen festigen würde (und manche an Belohnungen für die deutschen Musterschüler denken lässt?). Dafür brauchen Frau Merkel und Frau Kramp-Karrenbauer eben siebeneinhalb Milliarden – Nutzung, Wartung und Modernisierung zählen extra! Faktisch wäre es so einfach, das Leben für uns alle sicherer zu machen: Deutschland könnte sich entschließen und nach Kanada und Griechenland die nukleare Teilhabe beenden und von der Beschaffung neuer Trägersysteme absehen. In Italien, den Niederlanden, Belgien und der Türkei – wo weitere Atombomben gelagert sind – würde man das mit großem Interesse verfolgen!
Etwa 40% des „Verteidigungs-“Budgets sind Personalkosten, kein Wunder bei den vielen Auslandseinsätzen! Die Bundeswehr ist keine Verteidigungsarmee mehr, wie nach dem 2.WK hoch und heilig versprochen, sondern in eine Einsatzarmee umstrukturiert worden und typischerweise sind deutsche Truppen dort im Einsatz, wo NATO-Staaten vorher dafür gesorgt oder zumindest mitgeholfen haben, dass fremde Truppen dort was zu tun haben. „Verantwortung übernehmen“ wird das genannt. Auf dem Balkan und im Baltikum, in Afghanistan, in Irak und in Syrien, im Mittelmeer und in Mali, am Horn von Afrika und – vielleicht will die Bundeswehr ja auch bald im indopazifischen Raum bei den Chinesen ein bisschen mithelfen, für Ordnung zu sorgen. Das kann nicht so weitergehen!
Unser Militär hat mit Ländern, die uns nicht bedrohen und angreifen, nichts zu schaffen. Unser Militär ist auch nicht dafür da, Teil einer umfassenden Bedrohungskulisse gegen ein Nachbarland zu sein, nämlich Russland, das uns nicht nur nichts getan hat, sondern im Gegenteil uns zahllose, kaum erwiderte Kooperationsangebote machte – uns, die wir vor noch nicht all zu langer Zeit gegen Polen und die Sowjetunion einen entsetzlichen Raub- und Vernichtungskrieg führten, der in Teilen genozidale Züge trug. Was ist nur in die deutsche Politik gefahren, dass sie mit wachsender Lautstärke die Russen brüskiert und provoziert? Dafür ja selbst ökonomische Nachteile durch ein Teil-Embargo im Kauf nimmt. Ja, geht’s noch?
Weitere rüstungspolitische Vorhaben, teils als Gemeinschaftsprojekte mit anderen Staaten, sind große Transporthubschrauber, Panzer, Euro-Drohnen und Kampfflugzeuge. Auch da fragt sich: wofür werden diese militärischen Megapotentiale gebraucht? Welche Regionen auf der Erde sollen damit überzogen werden können? Ist das wirklich das, was wir Menschen in Deutschland, wir Deutsche tun und verantworten wollen und können?
Klar ist: Mehr fürs Militär, mehr Rüstung führt zu mehr Kriegsgefahr … mit Kriegsverbrechen inklusive … und am Ende hält die Bevölkerung in den angegriffenen Ländern wie auch hier den Kopf dafür hin! Das wollen wir nicht! Runter mit der Rüstung! Ein Hoch für Frieden und Völkerverständigung!
Welche Situation haben wir jetzt? Der Paritätische Wohlfahrtsverband formuliert es aktuell so: Deutschland zeige sich „als ein in großer Ungleichheit zerrissenes Land, in dem die Gruppe der über mangelndes Einkommen Marginalisierten seit 2006 im Trend beständig zunimmt. Volkswirtschaftliche Erfolge kommen nicht bei den Armen an, sondern vergrößern in ihrer Verteilungswirkung ganz offensichtlich noch Ungleichheit und Ausgrenzung. Die Auswirkungen der Corona-Krise dürften diesen Trend noch einmal spürbar beschleunigen.“ Bezeichnenderweise betitelt der PW seinen diesjährigen Armutsbericht mit „Gegen Armut hilft Geld“! Und, möchte ich hinzufügen: die Haltung dazu. „Gestärkt werden“ sollte bei uns nicht das Militärbudget, sondern die Angleichung der Lebensbedingungen, das gesellschaftliche Gefüge, der Zusammenhalt! Wir haben bei uns jedenfalls sehr viel in Ordnung zu bringen, angefangen damit, uns zu fragen, wie wir als Gesellschaft leben wollen.
In einer Rede für den Frieden führte Bertolt Brecht 1952 aus:
»Das Gedächtnis der Menschheit für erduldete Leiden ist erstaunlich kurz. Ihre Vorstellungsgabe für kommende Leiden ist fast noch geringer. Die Beschreibungen, die der New Yorker von den Gräueln der Atombombe erhielt, erschreckten ihn anscheinend nur wenig. Der Hamburger ist noch umringt von Ruinen, und doch zögert er, die Hand gegen einen neuen Krieg zu erheben. Die weltweiten Schrecken der vierziger Jahre scheinen vergessen. Der Regen von gestern macht uns nicht nass, sagen viele. Diese Abgestumpftheit ist es, die wir zu bekämpfen haben, ihr äußerster Grad ist der Tod. Allzu viele kommen uns schon heute vor wie Tote, wie Leute, die schon hinter sich haben, was sie vor sich haben, so wenig tun sie dagegen. Und doch wird nichts mich davon überzeugen, dass es aussichtslos ist, der Vernunft gegen ihre Feinde beizustehen. Lasst uns das tausendmal Gesagte immer wieder sagen, damit es nicht einmal zu wenig gesagt wurde! Lasst uns die Warnungen erneuern, und wenn sie schon wie Asche im Mund sind! Denn der Menschheit drohen Kriege, gegen welche die vergangenen wie armselige Versuche sind, und sie werden kommen ohne jeden Zweifel, wenn denen, die sie in aller Öffentlichkeit vorbereiten, nicht die Hände zerschlagen werden.« Diese Gedanken sind aktuell wie nie zuvor.“
In einer Woche, am Sa 5.12. um 13.30 Uhr wollen wir uns mit vielen anderen zwischen Kanzleramt und Bundestag treffen um unseren Protest zu zeigen, mit Reden, Aktionen und einer Menschenkette! Kommen Sie dorthin, werdet Teil eines Protests für Vernunft, für Frieden und einer Welt der Solidarität, nicht des Krieges!
Dienstag, 24. November 2020 von Webredaktion
Montag, 16. November 2020 von Webredaktion
Zur Problematik von „Coronaprotesten“ und „Gegenprotesten“
von Liane Kilinc
Viele von uns betrachten die Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen mit Unbehagen. Letztes Wochenende wurde in Leipzig auf der Querdenker-Demonstration ein Transparent getragen, auf dem geschrieben stand:
„Das bösartigste Virus auf der Welt ist die Kommunistische Partei Chinas“.
Und das ist nur die Spitze des Eisbergs. Wir alle haben die immer wiederkehrenden Vorwürfe im Ohr, die Grundrechtseinschränkungen, die durch die Pandemie begründet werden, seien ‚DDR 2.0‘, während gleichzeitig das Grundgesetz in den Himmel gehoben wird als sei es tatsächlich die beste aller deutschen Verfassungen. Maskenzwang ist Faschismus oder Stasi, egal, beides gleich böse…
Welch ein Durcheinander in den Köpfen, man weiß gar nicht, an welcher Stelle man anfassen kann, um diesen Knoten zu entwirren.
Und auf der anderen Seite? Da ist die Rede von Coronaleugnern und es fällt das vertraute ‚rechtsoffen‘. Und es denke keiner, da sei der Verstand klarer.
Wie kann es sein, dass Menschen auf die Straße gehen und erklären, sie glaubten nicht, was über die Pandemie in den Medien steht, aber dennoch unverbrüchlich glauben, was dieselben Medien, die selbe Regierung über die DDR erzählen?
Kann man wirklich die eine Erzählung so grundsätzlich in Frage stellen und die andere unüberdacht lassen? Und wie kann es sein, dass irgendwie in dem Ganzen die wirklichen, die sozialen Fragen gar nicht benannt werden? Weder von den sogenannten Leugnern, die sich am Grundgesetz festgebissen haben, noch von jenen, die meinen, der Regierung die Stange halten zu müssen, auch wenn viel für die Konzerne und wenig für die Menschen getan wird? (more…)
Dienstag, 13. Oktober 2020 von Webredaktion