Landesverband Berlin im
Deutschen Freidenker-Verband e.V.

Ehrendes Gedenken zum 75. Jahrestag der Ermordung von Max Sievers

Montag, 14. Januar 2019 von Webredaktion

Max Sievers
11. Juli 1887 – 17. Januar 1944

Vor 75 Jahren haben die deutschen Faschisten den Vorsitzenden des Deutschen Freidenker-Verbandes im Zuchthaus Brandenburg-Görden mit dem Fallbeil ermordet.

Ehrendes Gedenken
Donnerstag, 17. Januar 2019, 15 Uhr
Urnenfriedhof Berlin-Wedding, Gerichtstraße 37/3


Beitragsbild oben: Grabstein von Max Sievers auf dem Friedhof Gerichtsstr. in Berlin-Wedding
Foto: Von Clemensfranz – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=20431921

Vortrag am 16.01.2019: 20 Jahre nach dem NATO-Überfall auf Jugoslawien

Montag, 14. Januar 2019 von Webredaktion

Vortrag von Klaus Hartmann
(Bundesvorsitzender des Deutschen Freidenker-Verbandes)

20 Jahre nach dem NATO-Überfall auf Jugoslawien –
Die neokoloniale Neuaufteilung der Welt und der Kampf für die multipolare Weltordnung

Mittwoch, 16. Januar 2019, 18.00 Uhr
ND-Gebäude, Franz-Mehring-Platz 1, 10243 Berlin
In welchem der Seminarräume die Veranstaltung stattfindet, wird auf der Tafel an der Pforte angegeben

In Wort und Tat hat der Nordatlantikpakt widerlegt, ein „Verteidigungsbündnis“ zu sein. Der Überfall auf Jugoslawien am 24. März 1999 war ein völkerrechtswidriger Aggressionskrieg – ohne UN-Mandat, ohne „Bündnisfall“, außerhalb des Bündnisgebiets. Bei ihrem Jubiläumsgipfel am 24. April 1999 ermächtigte sich die NATO im neuen Strategischen Konzept zu solchen Kriegen „außerhalb der Charta“, also unter Verstoß gegen sie.
Die Aggression gegen Jugoslawien diente als Vorlage für die völlige Entgrenzung der NATO-Kriegsmaschine und für die Umwandlung in ein international agierendes Aggressionsbündnis.
Mit dem Putsch in der Ukraine 2014 und dem Vorrücken der NATO direkt an die russische Westgrenze wird eine Zuspitzung der unmittelbaren Konfrontation betrieben.
Wer hofft, durch die NATO-Mitgliedschaft werde der deutsche Imperialismus gewissermaßen gezähmt, verkennt die Realität. Der deutschen Bourgeoisie dient die NATO als Instrument, um seine militärischen Kräfte auszuweiten. Deutschland hat seit 1999 alle US- und NATO-Aggressionskriege unterstützt.
Der Austritt Deutschlands aus der NATO bedeutet eine entscheidende Schwächung aller Kriegstreiber und Militaristen; nicht zuletzt in der deutschen Bourgeoisie.
Durch Kündigung des Abkommens über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in Deutschland wird man die Kriegsdrehscheibe Air Base Ramstein mit der Befehlszentrale des Aegis-Raketensystems los, die 40 US-Stationierungsorte wie Kalkar, Wiesbaden-Erbenheim und Grafenwöhr, das US-European und das Africa-Command in Stuttgart sowie die Atomwaffen in Büchel. Die Kündigungsfrist beträgt nur zwei Jahre.


Bild: Klaus Hartmann bei einem Interview in Belgrad, 2016

Herzliche Einladung zum Vortrag von Klaus Hartmann

Samstag, 05. Januar 2019 von Webredaktion

Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Genossinnen und Genossen,

wir möchten Euch hiermit herzlich zu unserer Veranstaltung mit Klaus Hartmann, dem Vorsitzenden des Deutschen Freidenkerverbandes, am 16. Januar im ND-Gebäude einladen. Sie steht unter dem Titel:

„20 Jahre nach dem NATO-Überfall auf Jugoslawien – Die neokoloniale Neuaufteilung der Welt und der Kampf für die multipolare Weltordnung“.

 Wann: 16. Januar 2019, 18 Uhr

Wo: Neues Deutschland Gebäude, Franz-Mehring-Platz 1, 10243 Berlin

In welchem der Seminarräume die Veranstaltung stattfindet, wird auf der Tafel an der Pforte bekanntgegeben.

Doch zunächst möchten wir uns bei allen von Euch bedanken, die als Referentinnen und Referenten sowie als Gäste unsere monatlichen Runden „Berliner Freidenker im Gespräch“ aktiv mitgestaltet haben!

Außerdem bedanken wir uns sehr herzlich bei den Vielen von Euch, die die gemeinsame Aktion „Solidarität mit den Gelbwesten“ am 29. Dezember unterstützt haben!

Gerade in diesem Sinne würden wir Euch natürlich vor allem gern ein, wie man so sagt, „kämpferisches“ 2019 wünschen. Ganz gewiss – dass die Unterdrückten und Ausgebeuteten ins Kämpfen kommen für ihre Interessen, gegen imperialistische Kriege, gegen die Vorbereitungsmaßnahmen von Demokratiezerstörung und Faschisierung, gegen die totale Abwälzung der Krisenlasten auf die Werktätigen – das wünschen wir ganz besonders! Gerade die Gelbwesten zeigen uns, dass die Zeit des bloßen Wünschens vorbei sein muß, dass von den modernen imperialistischen Raubrittern, die unsere Lebensgrundlagen zerstören, keine bloßen Forderungen erfüllt werden, wo nicht die Massen sich erheben, organisieren und ihre Sache selbst in die Hand nehmen.

Wir wissen aber auch aus den Kämpfen der Gelbwesten, wie schwer es sein wird, diese Kampferfahrungen für unser Land wirksam zu machen, in dem die Klassenspaltung noch durch die tiefe nationale Spaltung verschärft wird, die in der Unterwerfung der DDR und ihrer Bürger zum Ausdruck kommt. In diesem Sinne wünschen wir uns nicht nur ein „kämpferisches“ 2019, sondern auch ein „nachdenkliches“ – ein Jahr des gemeinsamen Nachdenkens darüber, welches die nächsten Schritte sein können, um angesichts dieser Widersprüche zum Widerstand und zur Aktion zu kommen!

In diesem Sinne steht auch unser Auftakt. In einem Jahr, dessen Beginn im Gedenken an Niederlagen steht: Die Ermordung von Rosa und Karl, die Novemberrevolution und die Folgen des Bündnisses der rechten Führer der Sozialdemokratie mit den Monopolherren… Aber 2019 wird auch Jahrestage großer Siege und Errungenschaften bringen: Denn über die Novemberrevolution und ihre damalige Nichtvollendung lässt sich nur reden, wenn gleichzeitig über ihre Wiederaufnahme und Weiterführung geredet wird, die in der Gründung der DDR ihren Ausdruck fand, welche sich dieses Jahr zum 70. Male jährt!

Und über die Niederlagen der deutschen Arbeiterbewegung und ihr Fortwirken in der Gegenwart lässt sich nicht reden, wenn wir nicht eines Datums gedenken, das ein Meilenstein für die Versuche der Herrschenden ist, den Sieg über den Faschismus, die Ergebnisse des Sieges der Roten Armee rückgängig zu machen: des Überfalls auf Jugoslawien, der sich am 24. März zum 20. Male jährt.

Wir haben einer Situation Rechnung zu tragen, in der der Schwur aus der Stunde der Befreiung: „Nie wieder Faschismus – nie wieder Krieg!“ leider schon von der imperialistischen Gegenwart überholt wurde…

Darum würden wir uns freuen, wenn Ihr zahlreich zum Vortrag von Klaus Hartmann erscheint, in dem es sicherlich nicht nur um den historischen Rückblick gehen wird, sondern auch um den heutigen Kampf gegen die NATO und ihre Kriege, gegen die Rolle des US-Imperialismus sowie des deutschen und der EU bei der Neuaufteilung der Welt – und FÜR die Kräfte, die sich dem nicht unterwerfen!

Für den Landesvorstand der Berliner Freidenker

Klaus Linder

Solidarität mit den Gelbwesten – kommt zur Kundgebung am 29.12.!

Sonntag, 23. Dezember 2018 von Webredaktion
Wir wollen das Jahr nicht beenden, ohne auch in Berlin unsere Solidarität mit den Gelben Westen zu demonstrieren – ihr Kampf ist unser Kampf!
Aufruf
Solidarité!

Solidarität mit den Gelbwesten!

In Erwägung, dass der Protest der Gelbwesten – der „Gilets jaunes“ – sich gegen die Superreichen und Kriegstreiber in Frankreich richtet.

In Erwägung, dass dieser Widerstand sich gleichzeitig gegen die EU richtet – gegen das Europa der Superreichen und Kriegstreiber.

In Erwägung, dass die Gelbwesten somit auch gegen die Superreichen und Kriegstreiber in unserem Land und ihre Bundeskanzlerin Merkel kämpfen.

Und in Erwägung, dass dieser Widerstand des französischen Volkes Verleumdungen, Bestechung und Polizeigewalt widersteht – sagen wir: Solidarität mit den Gelbwesten ist das Gebot der Stunde! Der Kampf der Gelbwesten ist auch unser Kampf!

Deswegen rufen wir zur Solidaritätskundgebung am 29. Dezember 2018 um 13.00 Uhr am Brandenburger Tor auf.

La Liberté guidant le peuple – die Freiheit führt das Volk!

Unterzeichnerinnen und Unterzeichner: Hans Bauer (Vorsitzender GRH e.V., Vizepräsident des OKV e.V.) • Heinrich Bücker (Coop Antikriegscafé Berlin) • Uli Gellermann (Rationalgalerie) • Männe Grüß (Parteivorstand DKP) • Hartmut Heck (Freischaffender Künstler) • Liane Kilinc (Friedensbrücke-Kriegsopferhilfe e.V.) • Bernd Lachmann (Stellv. Vorsitzender Kreisvorstand DIE LINKE. Potsdam-Mittelmark) • Prof. Dr. Anton Latzo (DKP Brandenburg) • Klaus Linder (Vorsitzender Berliner Freidenker-Verband) • Ralf Lux (Vorsitzender Brandenburgischer Freidenker-Verband) • Barbara Majd Amin (Sprecherin DKP Berlin) • Motocicleta Sputnik Berlin • Maik Müller (KPD) • Doris Pumphrey • George Pumphrey • Dr. Marianna Schauzu (Marx Engels Zentrum Berlin) • Andreas Schlüter (Diplom-Soziologe) • Andreas Wehr (Marx Engels Zentrum Berlin) • Laura von Wimmersperg • Dr. Dittmar Zengerling (Mitglied Austehen Brandenburg, Stellv. Sprecher Friedenskoordination Potsdam, Stellv. Vorsitzender DIE LINKE. OV Potsdam-Süd) • Elke Zwinge (Mitglied in GEW AG Frieden)

Beschränkung des Spielraums der Kirchen im Arbeitsrecht

Dienstag, 06. November 2018 von Webredaktion

Von Klaus von Raussendorff

 

Erster Fall: Das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung hatte 2012 der konfessionslosen Sozialpädagogin Vera Egenberger verweigert, sich um eine auf zwei Jahre befristete Stelle zu bewerben, bei der es darum ging, einen Bericht zur Umsetzung der Antirassismus-Konvention in Deutschland zu schreiben. Die Berlinerin klagte wegen Diskriminierung auf eine Entschädigung von rund 9800 Euro. Das Arbeitsgericht Berlin sprach ihr eine Entschädigung zu. Aber die nächste Instanz, das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, hob das Urteil auf, ließ allerdings eine Revision zu. Die Klägerin zog vor das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Dieses rief den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg an. Der fällte im April 2018 ein Urteil zugunsten der Klägerin. Abschließend gab das Bundesarbeitsgericht der Klägerin Recht.

Konfessionszugehörigkeit darf nicht bei jedem kirchlichen Job verlangt werden

Während bisher das Bundesverfassungsgericht (BVfG) den Kirchen im Arbeitsrecht einen großen Spielraum eingeräumt hat, fordert nun der Europäische Gerichtshof eine stärkere Kontrolle der Einstellungspraxis. Mit dem Urteil im Fall Egenberger vom April 2018 wenden sich die Luxemburger Richter entschieden gegen die Karlsruher Position. Die Frage, ob Kirchentreue für einen bestimmten Job wirklich notwendig ist, soll der vollen Überprüfung durch staatliche Gerichte unterworfen werden. Die Religion muss eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung für die jeweilige berufliche Tätigkeit darstellen. Diesen Vorgaben ist das Bundesarbeitsgericht nun nachgekommen. Der Bewerberin eine Kirchenzugehörigkeit abzuverlangen, sei im konkreten Fall nicht gerechtfertigt gewesen, weil keinerlei „wahrscheinliche und erhebliche Gefahr“ für das Ethos der Kirche bestanden habe. Denn ein Referent der Diakonie ist in einen internen Meinungsbildungsprozess eingebunden, er kann nicht unabhängig handeln. Das gehe aus der Stellenbeschreibung hervor. (Nach Süddeutsche Zeitung vom 25. Oktober 2018; https://www.sueddeutsche.de/karriere/konfession-der-angestellten-bundesarbeitsgericht-zwingt-kirchen-zur-oeffnung-1.4185645 )

 

Zweiter Fall: Ein katholisches Krankenhaus in Düsseldorf hatte einen Chefarzt entlassen, weil dieser nach einer Scheidung zum zweiten Mal geheiratet hatte. Er war selbst Mitglied der katholischen Kirche und nach seinem Arbeitsvertrag verpflichtet, die Grundsätze der katholischen Glaubens- und Sittenlehre einzuhalten. Als der verheiratete Chefarzt sich Ende 2005 von seiner Ehefrau trennte und kurze Zeit später mit seiner neuen Partnerin zusammenzog, hatte die katholische Klinik dies noch geduldet. Als das Paar jedoch 2008 standesamtlich heiratete, folgte die Kündigung. Hintergrund ist der nach katholischem Verständnis unauflösliche Charakter der Ehe.

Mit seiner Wiederheirat habe der Arzt gegen die auch in seinem Arbeitsvertrag verankerten kirchlichen Grundsätze verstoßen. Hiergegen klagte der Chefarzt und machte einen Gleichheitsverstoß geltend. Denn das katholische Krankenhaus habe bei evangelischen oder konfessionslosen Chefärzten eine Scheidung und eine anschließende Wiederheirat hingenommen.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt war dem zunächst 2011 gefolgt. Das Bundesverfassungsgericht hatte dieses Urteil jedoch 2014 aufgehoben; die katholische Kirche habe das Recht, ihre eigenen Mitglieder schärfer zu sanktionieren als Nichtmitglieder.

Die Einhaltung katholischer Moralvorschriften darf nur verlangt werden, wenn dies für die konkrete Tätigkeit „wesentlich und gerechtfertigt“ ist

Im zweiten Durchlauf legte das BAG 2016 dem EuGH die Frage vor, ob die Ungleichbehandlung in der Klinik gegen das EU-rechtliche Gleichheitsgebot verstößt. Nach dem Luxemburger Urteil vom September 2018 ist dies möglich, abschließend soll jedoch das BAG entscheiden. In seiner Entscheidung betonte der EuGH, dass kirchliche Arbeitgeber die Einhaltung kirchlicher Glaubensgrundsätze nur dann verlangen dürfen, wenn dies für die konkrete Tätigkeit „wesentlich und gerechtfertigt“ ist. Daran bestünden hier erhebliche Zweifel. Konkret gehe es hier um den kirchlichen Grundsatz der unauflöslichen Ehe.

Es scheine schon fraglich, ob gerade dieser Grundsatz bei der Beratung und Behandlung der Patienten eine Rolle spiele, die seine Einhaltung notwendig machen, argumentierte der EuGH. Dies werde hier durch den Umstand bestärkt, dass die Klinik vergleichbare Posten an Ärzte vergeben hat, die nicht katholisch sind und an die entsprechende Loyalitätsanforderungen auch nicht gestellt wurden. Eine solche Ungleichbehandlung in Führungspositionen sei aber nur dann zulässig, wenn die Tätigkeiten sich so unterscheiden, dass dies eine Differenzierung rechtfertigt….Nach diesen Maßgaben soll nun wieder das BAG entscheiden“

Für den Fall, dass das BAG die Kündigung für unwirksam erklärt, kündigte die Deutsche Bischofskonferenz bereits eine Prüfung an, „ob die Entscheidungen mit den Vorgaben des Grundgesetzes in Einklang stehen“. Die Klinik könnte erneut das Bundesverfassungsgericht anrufen. Dies käme dann in eine schwierige Lage und müsste entscheiden, ob es mit Blick auf seinen Beschluss aus 2014 auf Konfrontation mit dem EuGH geht. Bislang hat es dies immer vermieden und dabei den Vorrang des EU-Rechts anerkannt, solange dies nicht in den Kernbereich der Grundrechte eingreift. (Nach Ärzte Zeitung online vom 11. September 2018 https://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/971271/konfessionelle-kliniken-chefarzt-urteil-des-eugh-weckt-widerspruch-bischoefe.html)

 

Weitreichende Auswirkungen

Bei kirchlichen Einrichtungen werden jedes Jahr tausende Stellen ausgeschrieben. Diakonie und Caritas beschäftigen mehr als eine Million Menschen in Deutschland. Künftig können die Gerichte bei der Jobvergabe ins Spiel kommen, wenn sie wegen Diskriminierung aus religiösen Gründen bei Arbeitsstellen angerufen werden, die mit dem religiösen Kernauftrag der Kirche nichts zu tun haben.

Klaus von Raussendorff, Bonn, ist Mitarbeiter des Verbandsvorstandes
des Deutschen Freidenker-Verbandes

 

Aus den Freidenker-Forderungen zur Trennung von Staat und Kirche:

  • Alle steuerrechtlichen und sonstigen Bestimmungen, die zur Privilegierung oder Ungleichbehandlung der Mitlieder von Kirchen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften führen, sind aufzuheben.
  • In kirchlichen Einrichtungen muss das allgemeine Arbeits- und Tarifrecht sowie das Personalvertretungsrecht uneingeschränkt gelten.
  • Die öffentliche Hand muss flächendeckend eine ausreichende Zahl von weltanschaulich-bekenntnismäßig neutralen Sozialeinrichtungen anbieten. Der freie Zugang zu Ausbildung und Beschäftigung in sozialen und erzieherischen Berufen ist auch für konfessionsfreie Menschen zu gewährleisten.

(Berliner Erklärung, 1994)

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