Am 6. und 9. August 1945 zerstörten die USA mit zwei Atombomben die japanischen Städte Hiroshima und Nagasaki. Über 100.000 Menschen wurden sofort getötet, bis 1946 starben an den Folgen mehr als doppelt so viele. Die Opfer waren fast ausschließlich Zivilisten und ausländische Zwangsarbeiter, die von der japanischen Armee aus den von ihr besetzten Gebieten Ost- und Südostasiens verschleppt worden waren. Dieser vorsätzliche Massenmord war allein in militärischer Hinsicht völlig sinnlos, da Japan bereits seine Bereitschaft zur Kapitulation erklärt hatte.
Die USA demonstrierten durch diese neue Massenvernichtungswaffe ihre Rolle als Hegemonialmacht des Imperialismus. Diese Vormachtstellung im Westen manifestierte sich in der Konfrontation mit der UdSSR, die, im Zweiten Weltkrieg noch Alliierte in der Anti-Hitler-Koalition, jetzt zum Hauptfeind des US-Imperialismus erklärt wurde.
Der Aufbau eines atomaren Gegengewichts durch die Sowjetunion war im Kalten Krieg das stärkste und tatsächlich wirksame Mittel, um die USA von einer verbrecherischen Wiederholungstat abzuschrecken. Die Tatsache, dass mit dem Ende der UdSSR und der sozialistischen Staaten in Europa die Atomwaffen des Westens keineswegs ausrangiert wurden, entlarvt umgekehrt die Mär von der angeblich notwendigen nuklearen Abschreckung gegen den Kommunismus als Propaganda.
Derzeit existieren mehr als 13.000 einsatzbereite Atomwaffen auf der Welt. Der Internationale Gerichtshof stellte 1996 in einem Rechtsgutachten im Auftrag der Generalversammlung der Vereinten Nationen fest, dass die Drohung mit Atomwaffen und deren Einsatz generell völkerrechtswidrig sind, da dies den fundamentalen Regeln des humanitären Völkerrechts widerspreche.
Die Existenz von Atomwaffen lastet schwer auf der Menschheit. Nicht nur eine Wiederholung der Verbrechen von Hiroshima und Nagasaki, sondern sogar noch größere Katastrophen bis hin zur Unbewohnbarmachung großer Teile der Welt sind ernste Bedrohungen, die dadurch vergrößert werden, dass sie theoretisch auch ungeplant durch eine Verkettung von Kurzschlusshandlungen ausgelöst werden können.
Seit Jahrzehnten gibt es Bestrebungen, diese Gefahr zu bannen. Eine wichtige Maßnahme stellt der internationale Atomwaffensperrvertrag dar. Das Fernziel einer atomwaffenfreien Welt eint alle Humanisten. (more…)
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Freidenker zur Nichtzulassung der DKP bei der Bundestagswahl: Forderung nach „Frieden mit Russland und China“ ist der Regierung ein Dorn im Auge
Pressemitteilung des Deutschen Freidenker-Verbandes e.V. vom 12.07.2021
Der Deutsche Freidenker-Verband als seit 1881 bestehende parteiunabhängige Weltanschauungsgemeinschaft und Kulturorganisation der sozialistischen Arbeiterbewegung sieht im Kandidaturverbot für Kommunisten in Deutschland eine schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte.
In Artikel 1 des UN-Zivilpaktes heißt es nämlich: „Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.“ Artikel 25 garantiert allen Staatsbürgern das Recht, „bei echten, wiederkehrenden, allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlen, bei denen die freie Äußerung des Wählerwillens gewährleistet ist, zu wählen und gewählt zu werden.“ Dies gilt unmittelbar auch in Deutschland, denn Art. 25 Grundgesetz bestimmt: „Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.“
Das vom Bundeswahlausschuss verfügte Kandidaturverbot verstößt damit in eklatanter Weise gegen das Grundgesetz und das Internationale Recht, an das die Bundesrepublik Deutschland gebunden ist.
Die vom Bundeswahlleiter als Begründung angeführte Behauptung, die DKP hätte aufgrund nicht bzw. verspätet eingereichter Rechenschaftsberichte ihren Parteistatus verwirkt, ist eine unhaltbare und abenteuerliche Konstruktion, die nur als Rechtsbeugung gewertet werden kann. Die durch das neue Parteiengesetz von 2015 eingeführten Fristen gelten nach § 39 dieses Gesetzes ausdrücklich erst für Rechenschaftsberichte ab 2016, womit die DKP zumindest ihre Berichte für 2014 und 2015 in Übereinstimmung mit der Rechtslage abgegeben hat. Nur nach sechsjährigem Versäumnis in Folge wäre ein Entzug des Parteienstatus nach diesem Gesetz möglich, aber dieser Tatbestand ist nicht gegeben. Wenn der Bundeswahlleiter und sein Ausschuss jedoch im Widerspruch zum eindeutigen und für jedermann nachlesbaren Gesetzestext entscheidet, wirft dieser Akt der Rechtsbeugung die Frage auf, ob hier in „höherem“ politischen Auftrag gehandelt wurde.
Parteien sind rechtlich gesehen eine Sonderform eines – in der Regel nicht eingetragenen – Vereins. Sie haben aber Sonderrechte, die sonst nur gemeinnützige Vereine genießen (etwa das Ausstellen von Spendenbescheinigungen), und sie stehen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes – das heißt, es ist aufwendig, sie zu verbieten. Wird aber die Parteieigenschaft entzogen, bleibt nur noch ein Verein übrig, der problemlos per Erlass des Innenministeriums auch verboten werden könnte.
Der DKP ist das vergangene Woche passiert. Begründet wurde das mit nicht fristgemäßer Einreichung der Rechenschaftsberichte über einen Zeitraum von sechs Jahren, und die meisten Medienberichte ließen diese Begründung so gelten. Die Süddeutsche Zeitung schrieb dazu beispielsweise: „Eine Partei hat genügend Mitglieder und öffentliche Aktivität nachzuweisen, wenn sie durch die Wahl an der politischen Willensbildung mitwirken möchte, und dies durch Rechenschaftsberichte zu belegen, woran es die DKP offenbar mehrfach mangeln ließ.“
Der SZ-Autor hat allerdings erkennbar keine Ahnung, worüber er schreibt. Der Rechenschaftsbericht dient mitnichten dazu zu belegen, dass die Partei „durch die Wahl an der politischen Willensbildung mitwirken möchte“; er ist ein reiner Finanzbericht, der zur politischen Tätigkeit der Partei höchstens indirekte Aussagen trifft. Was er aber völlig übersieht, ist, was ein solcher Vorfall über den Zustand dieses Landes besagt.
zum 80. Jahrestages des Überfalls auf die Sowjetunion
22.6.1941 – 22.6.2021
Wir gedenken des Überfalls auf die Sowjetunion.
Am 22.6. jährt sich zum 80. Mal der Überfall der deutschen Wehrmacht auf die Sowjetunion.
In diesem Zweiten Weltkrieg verloren mehr als 60 Millionen Menschen ihr Leben. Die Hälfte davon waren sowjetische Soldaten, Kriegsgefangene und Zivilisten. Am Ende des furchtbaren Raub- und Vernichtungskrieges hatte die Rote Armee Hitler besiegt und Deutschland vom Faschismus befreit.
Mit großem Unverständnis und Empörung müssen wir, Gruppen und Einzelpersonen der Berliner Friedenskoordination, zur Kenntnis nehmen, dass der Bundestagspräsident offenbar mit Billigung der Bundesregierung eine Gedenkveranstaltung anlässlich dieses 80. Jahrestages ablehnt.
Diese Entscheidung können wir nur als einen weiteren Versuch werten, die Geschichte umzuschreiben. Sie setzt die Politik fort, der Sowjetunion eine Mitverantwortung für den Zweiten Weltkrieg zuzuschreiben, wie es zum wiederholten Mal das EU-Parlament erklärt hat. Sie dient dem Ziel, den übergroßen Anteil der Sowjetunion am Sieg im 2.WK und den horrenden Preis zu verschweigen, den die Völker der Sowjetunion dafür bezahlten. Sie dient auch dem Ziel, die vielfältigen Anfeindungen gegen Russland heute, die stetig wachsende Beteiligung Deutschlands an den militärischen Provokationen an der russischen Westgrenze und die immense Aufrüstung zu rechtfertigen.
Russland – wie auch China – verweigern sich bisher erfolgreich einer Unterordnung unter den historischen, politischen und ökonomischen Hegemonieanspruch des „Westens“. Das ist der Grund, warum das Feindbild und die angebliche Bedrohung so massiv befeuert werden.
Gedenken heißt für uns, Lehren für heute zu ziehen. Deshalb: Nein zu Aufrüstung, Kriegshetze und Krieg! Nein zu Geschichtsfälschung und Informationskrieg! Entspannung und Dialog mit Russland, statt Drohung und Sanktionen!
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Zum 80. Jahrestag des Überfalls auf die Sowjetunion erklären:
Generaloberst a.D. Fritz Streletz – Generalleutnant a.D. Manfred Grätz – Generalleutnant a.D. Wolfgang Neidhardt – Generalmajor a.D. Manfred Jonischkies – Konteradmiral a.D. Gerhard Müller – Oberst a.D. Frithjof Banisch – Oberst a.D. Herbert Prauß – Oberstarzt Dr. Georg Ludvik (Österreich) – Kapitän zur See a.D. Gerhard Matthes – Oberstleutnant a.D. Siegfried Eichner – Major a.D. (Bw) Florian Pfaff – Generaloberst Vitali Asarew (RF) – Generalleutnant a.D. Horst Sylla – Generalmajor a.D. Sebald Daum – Generalmajor a. D. Dr. Günter Voigt – Oberst a. D. Friedemann Munkelt – Oberst a.D. Bernd Biedermann – Oberst a.D. Nikolai W. Tschuikow (RF) – Kapitän z. See a.D. Werner Murzynowski – Kapitan 1.Ranges a.D. Mikhail Pyresin (RF) – Major a.D. Rainer Paskowsky
Gemeinsam für den Frieden
Ein Aufruf zur Vernunft
Angesichts der militärischen und politischen Situation der Welt von heute wird der Kampf um den Frieden immer mehr zum zentralen Anliegen aller vernünftigen Menschen.
Als ehemalige oder heute noch aktive Militärs in Ost und West haben wir diesbezüglich eine besondere Verantwortung, weil wir die Folgen von Kriegen kennen.
Frieden ist heute nur erreichbar, wenn wir zurückkehren zu den Prinzipien, auf denen 1945 nach zwei Weltkriegen auf der Basis der Charta der Vereinten Nationen die Nachkriegsordnung aufgebaut wurde
– Achtung der souveränen Gleichheit aller Staaten, gleich ob groß oder klein
– Verzicht auf die Androhung und Anwendung von Gewalt.
Zu diesen Prinzipien müssen wir zurückkehren, vor allem angesichts des Vernichtungspotentials von Atomwaffen und Massenvernichtungsmitteln sowie der Ausdehnung des militärischen und wissenschaftlichen Wettrüstens auf immer neue Gebiete, bis hin zum Kosmos.
Deshalb rufen wir auf zur Besinnung auf eine Politik des gegenseitigen Respekts und der Zusammenarbeit, vor allem der ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates der UNO, denen als Atommächte eine besondere Rolle zukommt.
Unser Land, eine der stärksten Wirtschaftsmächte der Welt, trägt wegen seiner Geschichte dabei eine besondere Verantwortung. Soldaten der höheren Führungsebene erkennen auch bei uns ihre Verantwortung, die Politiker zu einer Politik der Friedenserhaltung und Zusammenarbeit aufzurufen.
Wer heute über Mittel verfügt, die über Leben oder Tod entscheiden, kann sich nicht mehr als bloßer Befehlsempfänger der Politik sehen. Wer diese Verantwortung auf seinen Schultern trägt, hat nicht nur die Pflicht, sondern auch das Recht, eine Politik einzufordern, die das gemeinsame Überleben aller sichert.
Die Sorge um die Erhaltung des Friedens und die Wahrnehmung unserer Verantwortung für die Zukunft sollte uns über alle sonstigen Unterschiede hinweg einen. Diese Erde gehört nicht nur uns, sie gehört auch den Generationen, die noch ins Leben treten werden. Alle, die die Sorge um die Erhaltung des Friedens und des Überlebens mit uns teilen, sind willkommen, unabhängig von ihrer Nationalität, Profession, ihrem Alter, Geschlecht und Glaubensbekenntnis.
Wir fordern von unseren Regierungen, Konflikte mit friedlichen Mitteln unter Beachtung der Interessen der Mehrheit der Menschen zu lösen. Unsere Regierungen sollen eine Politik der Zusammenarbeit führen und gegen andere Länder keine Politik betreiben, die sie zwingen könnte, ihre Interessen mit militärischen Mitteln zu schützen.
Als Militärs fordern wir, den über Jahrzehnte erfolgreichen Prozess der Rüstungskontrolle auf allen Ebenen fortzusetzen. Er ist seit über einem halben Jahrhundert Beweis dafür, dass bei entsprechendem politischem Willen und gegenseitiger Achtung auch komplizierte Probleme unter strikter Kontrolle einvernehmlich lösbar sind. Allen ist klar, dieser Prozess bedarf seiner Anpassungen die Veränderungen in der Welt.
Gemeinsam mit vielen gleichgesinnten Verantwortungsträgern rufen wir deshalb dazu auf, innezuhalten mit der Zerstörung des Völkerrechts und der elementaren Lebensgrundlagen der Völker. Es geht um unser Aller Überleben!
Heute werden dafür die Weichen gestellt!
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